Kaution abwohnen: Risiken und Folgen für Mieter. Auf einem Fußboden stehen zwei gefüllte Kartons. Dazwischen liegt ein zusammengerollter Teppich. ungermedien, Fotolia

18. Oktober 2016, 14:24 Uhr

Mietkaution verrechnen? Kaution abwohnen: Risiken und Folgen für Mieter

Mieter, die ihre Kaution abwohnen, indem sie einige Monate vor dem Auszug die Mietzahlungen einstellen, gehen ein Risiko ein. Denn: Rechtlich ist dies in den meisten Fällen nicht zulässig. Lesen Sie, welche Konsequenzen drohen, wenn Sie keine Miete mehr zahlen, und welche alternativen Möglichkeiten Sie haben.

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Kaution abwohnen: Grund­sätz­lich nicht zulässig

Mieter, die während der letzten Monate des laufenden Mietvertrags keine Miete mehr zahlen und auf diese Weise ihre Mietkaution verrechnen, haben bei einem daraus entstehenden Rechtsstreit in der Regel schlechte Chancen. Gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: Bis zum Ende des Mietvertrags muss die Miete gezahlt werden. Einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution haben Mieter außerdem erst nach Auszug, denn die Kaution dient dem Vermieter gemäß § 551 BGB als Sicherheit, etwa für den Fall, dass der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht hat.

Miete mit Kaution ver­rech­net: Gericht urteilt gegen Mieterin

Dass Mieter nicht einfach die Kaution abwohnen dürfen, entschied zum Beispiel 2016 das Amtsgericht München (AZ 423 C 1707/16). Eine Mieterin hatte ihre Wohnung gekündigt und für die letzten zwei Monate des laufenden Mietvertrags keine Miete mehr gezahlt, da sie diese mit der Kaution verrechnen wollte. Dagegen klagte die Vermieterin und bekam Recht: Die Mieterin musste die noch offene Miete für die beiden Monate nachzahlen.

Advocard-WohnungsrechtsschutzMiet­kau­ti­on nicht abwohnen – Vermieter kann klagen

Sie sind der Meinung, dass Sie Ihrem Vermieter keinen Anlass geboten zu haben, die Kaution einzubehalten, sodass Sie sie sowieso zurückbekommen? Oder Sie vertrauen Ihrem Vermieter nicht und befürchten, dass er die Kaution aus einem nichtigen Grund einbehält? In beiden Fällen dürfen Sie nicht einfach die Mietzahlungen einstellen, bis die Kaution "abgewohnt" ist. Im Normalfall geraten Sie durch dieses Vorgehen mit der Miete in Verzug, sodass der Vermieter die Mietzahlungen notfalls gerichtlich einfordern kann. Besser ist es, wenn Sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen und gemeinsam zu einer Lösung kommen.

Bei fehlendem Vertrauen zum Vermieter sollten Sie ihn schriftlich auffordern, nachzuweisen, wo und wie er Ihre Mietkaution angelegt hat. Zu diesem Nachweis ist der Vermieter verpflichtet. Reagiert er innerhalb einer gesetzten Frist nicht, können Sie laut einem Urteil des BGH die Mietzahlungen bis auf Weiteres einstellen (AZ IX ZR 132/06).

Weitere Tipps dazu, wie Sie bei der Rückzahlung der Mietkaution Streit vermeiden, finden Sie in diesem Streitlotse-Ratgeber.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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