Kinderlärm in der Mietwohnung: Streit vermeiden JackF, Fotolia

10. Februar 2015, 8:46 Uhr

Natürlicher Spieltrieb Kin­der­lärm in der Miet­woh­nung: Streit vermeiden

Sie schreien, weinen, lachen, toben und spielen drinnen wie draußen und das ist auch gut so. Kinderlärm in der Mietwohnung ist ganz natürlich, jedoch leider auch manchmal nervig – vor allem für Nachbarn. Wenn diese weder dicke Wände noch viel Geduld haben, ist ein Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert. Doch wie steht es um die Rechtslage bei diesem Thema? Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?

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Natür­li­cher Spiel­trieb muss hin­ge­nom­men werden

Kinder sind manchmal laut und dies ist natürlich, wird Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin in einem "Focus"-Artikel zitiert: "Den natürlichen Spieltrieb von Kindern muss man hinnehmen." Es gilt: Kinder müssen sich ausleben dürfen. Mieter sollten wissen, dass Kinderlärm rechtlich gar nicht als Lärm eingestuft wird. Lautes Spielen, Schreien oder Lachen fällt nicht unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nichtsdestotrotz stehen Eltern in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Kinderlärm nicht unverhältnismäßig laut wird. Wird etwa die Mietwohnung einmal stundenlang mit dem Fußballplatz verwechselt, sollte eingegriffen werden, um Streit mit Nachbarn zu vermeiden.

Advocard-Wohnungsrechtsschutz

Kin­der­lärm in Miet­woh­nung: Babys kennen keine Ruhezeiten

Wie sieht es bei Kleinkindern aus? Wenn die 15-jährige Tochter nachts laut Musik aufdreht, stehen Eltern in der sofortigen Pflicht, für Ruhe zu sorgen. Anders bei Babys, die keine allgemeinen Ruhezeiten kennen. Schreiende und weinende Kleinkinder in der Nacht müssen ertragen werden, wobei Eltern natürlich dafür sorgen sollten, dass sich das Kind wieder beruhigt und wieder einschläft.

Als Nachbar das Gespräch mit den Eltern suchen

Sind Sie selbst von übertriebenem Kinderlärm aus der Nachbarwohnung betroffen, sollten Sie im ersten Schritt das sachliche Gespräch mit den Eltern suchen. Weisen Sie diese darauf hin, dass Sie sich gestört fühlen. Ein Lärmprotokoll kann helfen: Wann haben Sie übermäßigen Lärm vernommen und wie stark wurden Sie dadurch beeinträchtigt? Ein Rechtsstreit sollte in jedem Fall vermieden werden. Wenn das Gespräch zu keinem Ergebnis führt, können Sie an Ihren Vermieter herantreten oder sich im letzten Schritt an einen Experten wenden. Denn ein lauter Nachbar muss nicht geduldet werden.

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