Lärmprotokoll erstellen: Darauf müssen Sie achten megaflopp, Fotolia

27. März 2017, 13:00 Uhr

Das muss drinstehen Lärm­pro­to­koll erstellen: Darauf müssen Sie achten

Ein Lärmprotokoll ist ein hilfreiches Beweismittel, wenn Sie Ihre Miete wegen anhaltender Lärmbelästigung mindern wollen. Damit das Dokument aussagekräftig ist und im Streitfall auch vor Gericht Bestand hat, sollten Sie es über einen längeren Zeitraum führen und bestimmte Formalitäten einhalten.

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Wenn das Gespräch nichts nützt: Lärm­pro­to­koll aufsetzen

Wenn Sie sich durch den Lärm Ihrer Nachbarn in Ihrer eigenen Wohnung eingeschränkt fühlen, sollten Sie nach Möglichkeit zunächst mit dem Störenfried sprechen und versuchen, das Problem aus der Welt zu räumen. Zeigt sich dieser uneinsichtig, sollten Sie sich im nächsten Schritt an Ihren Vermieter wenden, denn er ist für die Beseitigung von Lärmbelästigungen verantwortlich. Um Ihrem Vermieter eine Argumentationshilfe an die Hand zu geben, sollten Sie ein Lärmprotokoll erstellen. Hier halten Sie genau fest, wann Sie in welcher Form durch Lärm von Ihrem Nachbarn gestört wurden.

Ein solches Dokument kann zudem zu einem wichtigen Beweismittel werden, sollte die Auseinandersetzung mit dem lärmenden Nachbarn vor Gericht enden. Damit Sie einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen Ihren Nachbarn erwirken können, muss  das Lärmprotokoll über einen gewissen Zeitraum hinweg geführt werden. Es ist also empfehlenswert, die Störungen bereits frühzeitig zu dokumentieren.

Diese Infor­ma­tio­nen muss ein Lärm­pro­to­koll enthalten

Gesetzliche Vorgaben, wie ein Lärmprotokoll gestaltet werden muss, gibt es nicht. Um eine anhaltende Belästigung zu belegen, sollten Sie genau festhalten, wann, für wie lange und durch welche Art von Lärm Sie von Ihrem Nachbarn gestört wurden. Halten Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Lärmbelästigung – zum Beispiel "Verwendung einer Kreissäge" oder "lautes Musikhören" in einer Tabelle fest. Zusätzlich können Sie festhalten, in welcher Form Sie der Lärm beeinträchtigt hat, beispielsweise: "Lärm übertönte trotz geschlossener Fenster und Türen den eigenen Fernseher."

Da Sie als Beeinträchtigten die Beweislast trifft, wenn eine juristische Auseinandersetzung unvermeidbar ist, ist es hilfreich, wenn Sie Zeugen für die einzelnen Belästigungen benennen können. Diese sollten Sie direkt ins Lärmprotokoll aufnehmen. Als Zeugen bieten sich naturgemäß Personen in Ihrem Haushalt an, also meist der Partner oder die Kinder. Vor Gericht werden Zeugenaussagen von nahestehenden Personen und Verwandten jedoch geringer gewichtet als die von unabhängigen Dritten. Deshalb kann es hilfreich sein, einen anderen Nachbarn dazuzuholen, der die Lärmbelästigung ebenfalls bezeugen kann.

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