31. August 2016, 8:38 Uhr
Unbewohnt Leerstand: Darf eine Wohnung leer stehen?
Ungewollter Leerstand ist für viele Vermieter aus finanzieller Sicht ärgerlich – doch dürfen sie auch absichtlich für eine leere Wohnung sorgen, indem sie diese nicht vermieten? Und können Mieter ihre Wohnung leer stehen lassen?
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Vermietete Wohnung darf auch leer stehen
Laut § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Pflicht des Mieters lediglich die Zahlung der Miete. Es ist also nicht vorgeschrieben, dass er die Wohnung auch tatsächlich bewohnt. Wenn zum Beispiel während eines längeren Auslandsaufenthalts eine leere Wohnung zurückbleibt, hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe, solange er die Mietzahlungen erhält. Der Mieter kann die Wohnung zum Beispiel auch nutzen, um dort Gegenstände zu lagern, die er aktuell nicht benötigt.
Leere Wohnung: Sorgfaltspflicht besteht trotzdem
Allerdings muss der Mieter weiterhin seiner Obhuts- und Sorgfaltspflicht nachkommen und die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand halten. So muss er zum Beispiel durch Heizen dafür sorgen, dass es im Winter nicht zu einem Rohrbruch kommt. Auch andere Pflichten, die der Mietvertrag oder die Hausordnung vorschreiben, müssen auch bei Leerstand der Wohnung erfüllt werden. Wenn zum Beispiel durch Lagerung unangenehme Gerüche entstehen oder sich Ungeziefer einnistet und dadurch andere Mieter und der Hausfrieden gestört werden, droht dem Mieter unter Umständen eine Abmahnung oder Kündigung. Er kann auch schadenersatzpflichtig werden, wenn durch sein Verschulden Schäden entstehen.
Einige Städte verbieten Leerstand
Für Vermieter hat das Thema Leerstand in einigen Städten noch eine andere Seite und sie können nicht frei entscheiden, ob sie eine Wohnung vermieten wollen oder nicht. Wenn Wohnraum knapp ist, können Gemeinden ein Zweckentfremdungsverbot erlassen und damit zum Beispiel die Vermietung als Ferienwohnung oder auch einen Leerstand verbieten, der über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht. Für Vermieter kann dann ein Bußgeld fällig werden. Sie sollten sich also informieren, ob in Ihrer Stadt eine solche Regelung gilt. Wenn Sie gerade renovieren oder modernisieren, werden in der Regel aber bestimmte Fristen eingeräumt, in denen die leere Wohnung kein Problem darstellt.
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