Baumängel: Nacherfüllung mit Mängelrüge durchsetzen © iStock.com/nd3000

12. August 2022, 14:34 Uhr

So geht's richtig Män­gel­rü­ge schreiben: Alles zu Inhalt, Frist und Vorgehen

Wer Handwerker engagiert, hat Anspruch auf eine makellose Umsetzung des Auftrags. Doch nicht immer gelingt alles, wie vereinbart. Stellst du eine fehlerhafte Ausführung fest, solltest du diese dem verantwortlichen Unternehmen melden. Dafür setzt du eine Mängelrüge auf und wahrst so dein Recht auf Ersatz oder Nachbesserung. Hier erfährst du, wie du dabei vorgehen solltest.

Mit einem Rechtsschutz sind Sie immer auf der sicheren Seite. >>

Was ist eine Mängelrüge?

Fehler von Handwerkern oder Dienstleistern sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch teure Folgen haben. Das gilt vor allem bei Baumängeln, deren Beseitigung oft mit hohen Kosten verbunden ist. Auf diesen müssen die Auftraggeber allerdings nicht sitzen bleiben, denn Bauherren haben einen Anspruch auf eine vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten. Juristisch ist hier von Nacherfüllung die Rede.Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Dazu heißt es in § 439 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): “Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.” Aufwand und Kosten hat demnach der Verursacher zu tragen.

Der muss allerdings in Form einer Mängelrüge von dem Missstand in Kenntnis gesetzt werden. Diese richten Betroffene an das ausführende Unternehmen und schildern darin den Missstand. Sie wahren mit der Mängelrüge also ihren Anspruch auf Nacherfüllung für nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen und können eine vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung durchsetzen.

Män­gel­rü­ge schreiben: Was ist zu beachten?

Für die Form der Mängelrüge gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Du kannst sie also grundsätzlich frei gestalten. Es empfiehlt sich jedoch, sie schriftlich aufzusetzen und als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Achtung: Hinweise im Bauvertrag zur Versandart solltest du befolgen. Hier kann vorgegeben sein, ob die Mängelrüge per E-Mail, Fax oder als Brief eingehen muss.

Sobald du einen Mangel festgestellt hast, solltest du direkt eine Mängelrüge aufsetzen und verschicken. Sei im Ton stets sachlich, auch wenn die Fehler gravierend und ärgerlich sind.

Doch was gehört alles in eine Mängelrüge? Diese Punkte solltest du mit aufnehmen:

  • Führe die betei­lig­ten Ver­trags­par­tei­en auf und mache konkrete Angaben zu deinem Bau­vor­ha­ben und zu deinem Vertrag, auf den du dich beziehst.
  • Doku­men­tie­re die Baumängel bei­spiels­wei­se mit Fotos. Beschrei­be die Fehler möglichst genau und teile der Firma mit, wo und wann sie auf­ge­tre­ten sind. Das hilft den Hand­wer­kern bei der Planung der Nacherfüllung.
  • Setze für die Nach­er­fül­lung eine In der Regel gelten zwei Wochen als ange­mes­sen, um Baumängel zu besei­ti­gen bzw. aus­zu­bes­sern. Du bist zwar nicht zur Frist­set­zung ver­pflich­tet, setzt du jedoch einen konkreten zeit­li­chen Rahmen, können sich alle Betei­lig­ten daran orientieren.
  • Bitte um eine Antwort auf deine Män­gel­rü­ge sowie auf eine ver­bind­li­che Ter­min­ab­spra­che zur Nach­er­fül­lung.

Übrigens: Wie die Nacherfüllung erbracht wird, ist Sache des ausführenden Unternehmens. Hier musst du dich also in Zurückhaltung üben. Ebenso solltest du bedenken, dass bei Hochbauarbeiten gewisse Spielräume gelten und du kleinere Abweichungen hinnehmen musst. Zieh im Zweifel Sachverstand von Dritten wie Gutachtern hinzu.

Gut zu wissen: Solange die Mängel bestehen, brauchst du die in dieser Zeit entstehenden Kosten für Handwerkerrechnung nicht zu begleichen.

Der Hand­wer­ker reagiert nicht auf die Mängelrüge

Sollte ein gesetzter Termin für eine Nachbesserung verstreichen, stellst du zeitnah eine zweite Frist. Du kannst nun auch ankündigen, bei anhaltender Nichterfüllung ein anderes Unternehmen mit der Nachbesserung zu beauftragen – auf Kosten des Verursachers der Baumängel. Auch möglich: Du kündigst den Bauvertrag nach § 649 BGB. In diesem Fall brauchst du bis dahin ausstehende Leistungen nicht zu bezahlen. Wenn es so weit kommt, kann juristischer Beistand sinnvoll sein.

FAZIT
  • Ver­ur­sa­chen Hand­wer­ker Baumängel, müssen Sie die Gele­gen­heit zur Nach­er­fül­lung bekommen.
  • Um ihre Ansprüche auf Behebung der Mängel zu behalten, müssen Bauherren den ver­ur­sa­chen­den Unter­neh­men eine Män­gel­rü­ge erteilen.
  • Die Män­gel­rü­ge sollte eine konkrete Frist für die Män­gel­be­sei­ti­gung enthalten.
  • Erfolgt darauf keine Reaktion, sollte ein zweiter Termin angesetzt werden. Zusätz­lich kann mit der Kündigung des Vertrags gedroht werden.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.