Maklergebühren: Wie hoch darf die Courtage sein? Kzenon, Fotolia

19. Januar 2015, 14:28 Uhr

Höhe gesetzlich geregelt Mak­ler­ge­büh­ren: Wie hoch darf die Courtage sein?

Maklergebühren – ein eher ungeliebtes Wort für Wohnraumsuchende. Bevor es zu einem Streit mit dem Makler wegen einer Ihrer Meinung nach zu hohen Courtage kommt, sollten Sie stets daran denken: Makler haben durchaus viel Arbeit damit, passende Objekte für Sie herauszusuchen. Dennoch sollten Sie sich nicht übers Ohr hauen lassen – die Höhe der Courtage ist gesetzlich begrenzt.

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Deshalb wird eine Courtage verlangt

Makler bieten freie Wohnungen oder Häuser an und lassen sich dafür von den Interessenten bezahlen, sobald der Mietvertrag unterschrieben wurde. Viele Wohnungssuchende murren wegen der anfallenden Kosten, da die Arbeit der Makler auf den ersten Blick meist als nicht allzu anstrengend betrachtet wird. Mit Maßnahmen wie Anzeigenschaltung, Exposé-Erstellung und dem Anbieten von Wohnungsbesichtigungen für mehrere Menschen fällt jedoch Arbeit an, welche bei der Wohnungsbesichtigung nicht immer offensichtlich ist. Behalten Sie dies im Hinterkopf, bevor Sie sich über die Maklergebühren ärgern – den Blickwinkel zu wechseln, kann einen Konflikt vermeiden.

Höhe der Mak­ler­ge­bühr gesetz­lich begrenzt

"Mehr als zwei Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer dürfen Makler für die Vermittlung einer Mietwohnung nicht verlangen", verrät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin der "Frankfurter Rundschau". Entscheidend ist hierbei die Nettokaltmiete und nicht die Bruttomiete. Natürlich ist es Maklern erlaubt, weniger Courtage zu verlangen – in der Praxis ist dies jedoch nur äußerst selten der Fall.

Was, wenn die Courtage zu hoch ist?

Wenn Sie errechnet haben, dass die verlangten Maklergebühren zu hoch sind, können Sie sich wehren, weiß Ropertz: "Überschreitet die geforderte Courtage die gesetzlich festgelegte Höhe, muss sie nicht gezahlt werden." Wenden Sie sich in einem solchen Fall zunächst sachlich und ruhig an den Makler und erklären Sie ihm die Sachlage. Womöglich liegt ein Fehler vor. Gegebenenfalls können Sie sich auch an den Maklerverband wenden oder einen Experten zurate ziehen. Nach Wünschen von SPD und CDU sollen Vermieter künftig für die Maklerprovision aufkommen. Aktuell gibt es aber noch keine gesetzliche Regelung dazu, ob Mieter oder Vermieter die Courtage zahlen müssen. Bislang kommen meist die Wohnungsinteressenten dafür auf.

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