28. Mai 2015, 10:36 Uhr
Gesetz tritt in Kraft Maklerprovision: Eilantrag gegen Bestellerprinzip gescheitert
Das Bestellerprinzip wird wie geplant zum 1. Juni 2015 in Kraft treten – ein Eilantrag gegen die Änderungen bei den Maklerprovisionen für Mietwohnungen wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zurückgewiesen (AZ 1 BvQ 9/15). Es klagten zwei Immobilienmakler, die ihre Branche existentiell bedroht sehen. In kritischen Fällen kann ein Wohnungs-Rechtsschutz bei rechtlichen Streitigkeiten helfen. Aber was bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter und Wohnungssuchende nun im Allgemeinen?
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Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige einen Makler bezahlt, der ihn auch engagiert. Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie zahlen in der Regel die Mieter die Maklerprovision. Der Mieter muss nach dem neuen Prinzip nur dann zahlen, wenn er für die Wohnungssuche selbst einen Makler einschaltet. Zieht ein Vermieter einen Makler hinzu und wälzt die Provision künftig auf den Mieter ab, drohen diesem hohe Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, informiert "Focus Online".
Gegen das neue Gesetz klagten nun zwei Branchenvertreter, die ihren Berufsstand bedroht sehen. Die Karlsruher Richter lehnten die Klage ab, da die Kläger unter anderem nicht ausreichend darlegen konnten, dass der Berufsstand der Immobilienmakler durch das neue Gesetz wirtschaftlich bedroht sei. "Diese Entscheidung habe ich erwartet. Sie zeigt, wie hilflos der juristische Streit von Maklern ausgetragen wird", zitiert "Focus Online" den Präsidenten des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz Georg Rips. Der DMB ist zufrieden mit dem Urteil des Verfassungsgerichts und sieht sich selbst künftig als "Marktwächter des neuen Gesetzes". Mieter dürfen sich darauf einstellen, künftig nicht zwangsläufig für die Maklerprovision aufkommen zu müssen.
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