Maulwurffallen sind verboten – stimmt das? Photocreo Bednarek, Fotolia

28. Februar 2019, 9:44 Uhr

Fake oder Fakt? Maul­wurf­fal­len sind verboten – stimmt das?

Maulwurffallen an sich sind nicht verboten – nur benutzen darfst du sie in aller Regel nicht, denn die Tiere stehen unter Naturschutz. Damit ist nicht nur das Töten tabu, sondern auch das Einfangen. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen und macht sich vor allem der Tierquälerei und Umweltzerstörung schuldig.

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Natur­schutz­ge­setz: Fangen, Töten und Stören sind verboten

Maulwürfe gehören laut der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Tierarten. Das bedeutet, dass § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf sie zutrifft, was folgende Konsequenzen hat:

  • Es ist verboten, Maulwürfe zu töten oder zu verletzen.
  • Es ist verboten, Maulwürfe zu fangen.
  • Es ist verboten, Maulwürfe in Besitz zu nehmen.
  • Es ist verboten, Maul­wurfs­gän­ge zu zerstören.

Wenn du die Maulwurfsfalle also nur aufstellst, um das Tier auf dem nächstbesten Acker wieder freizulassen, verstößt du trotzdem gegen das Gesetz. Die Strafe für diese Ordnungswidrigkeit ist beachtlich: ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 69 BNatSchG). Solche Summen werden zwar selten ausgereizt, aber vierstellige Beträge sind durchaus nicht unüblich in solchen Fällen.

Falls du ein Maulwurfbaby findest, versuch nicht, es selbst aufzupäppeln. Zum einen wäre auch das eine Ordnungswidrigkeit, zum anderen sterben die kleinen dabei an Stress. Lass es liegen, die Mutter ist vermutlich in der Nähe. Sollte es nach einigen Stunden immer noch da sein, ruf die Tiernotrettung an.

Ausnahme: Wann darf ich einen Maulwurf fangen?Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

In ganz seltenen Fällen kannst du eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um den Maulwurf auf deinem Grundstück einzufangen. Dafür musst du aber schon sehr gute Gründe anführen – dass du die Hügel hässlich findest, wird da nicht reichen. Vielmehr muss der Maulwurf eine Gefahr darstellen oder selbst bedroht sein.

Ein möglicher Grund: Du hast Angst, dass dein Hund oder deine Katze den Maulwurf tötet. Aber sogar dann kann es sein, dass eher du als Halter dazu verpflichtet wirst, dein Tier im Zaum zu halten, als dass der Maulwurf umziehen muss.

Bekommst du von der Unteren Naturschutzbehörde deines Kreises tatsächlich das OK für den Maulwurfumzug, darfst du die Maulwurffalle trotzdem nicht selbst aufstellen – dann muss ein Sachkundiger ran. Und nicht etwa jeder X-beliebige: Es muss jemand mit Sachkunde im Fallen stellen sein, ein Schädlingsbekämpfer oder Jäger mit Fallenschein. Die Behörden sollten die Ansprechpartner kennen. Selbstverständlich kommt überhaupt nur eine Falle in Frage, die lebend und unversehrt fängt und regelmäßig kontrolliert wird.

Alter­na­ti­ven zur Maulwurffalle

Im Idealfall freundest du dich mit dem Gedanken an, dass du einen Untermieter im Garten hast. Die Hügel sind zwar nicht so hübsch, aber sonst ist der kleine Buddler ganz nützlich: Er frisst Schädlinge und lockert den Boden auf.

Wenn du den Maulwurf trotzdem loswerden willst, kannst du versuchen, ihn zu vertreiben – aber bitte vorsichtig. Ob das klappt, ist ungewiss, probieren kannst du es aber zum Beispiel mit:

  • Gestank: Knoblauch, Molke, Tierkot, Holun­der­jau­che, Liliengewächse
  • Erschüt­te­rung: Fuß­ball­spie­len, tobende Hunde, vibrie­ren­der Maulwurfschreck
  • Geräusch: Flaschen mit dem Hals nach oben in den Maul­wurfs­hü­gel, Musik
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