junge Frau und junger Mann packen Umzugskartons aus Igor Mojzes, Fotolia

18. Mai 2015, 8:30 Uhr

Gesetzliche Kündigungsfrist umgehen Miet­auf­he­bungs­ver­trag als Alter­na­ti­ve zur Kündigung: Dies sollten Sie beachten

Ein neuer Job, eine neue Liebe – mögliche Gründe für einen Umzug gibt es viele. Wenn Sie einen Mietaufhebungsvertrag abschließen, besteht die Möglichkeit, vor der gesetzlichen Kündigungsfrist aus der Wohnung auszuziehen. Allerdings bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Was Sie bei der vorzeitigen Kündigung beachten sollten, verrät Ihnen der Streitlotse-Ratgeber.

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Gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist umgehen

Der Mietaufhebungsvertrag ermöglicht es Mietern, die dreimonatige Kündigungsfrist zu umgehen. Wer bereits eine neue Wohnung beziehen möchte, kann so doppelte Mietzahlungen vermeiden. Für eine vorzeitige Kündigung bedarf es jedoch der Zustimmung beider Vertragspartner – also die des Mieters und des Vermieters. Sie können den Vertrag mündlich abschließen, jedoch ist einer schriftlichen Vereinbarung der Vorzug zu geben, um im Konfliktfall einen Beweis für Ihre Vereinbarungen zu haben.

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Miet­auf­he­bungs­ver­trag seitens des Vermieters

Ferner kann auch der Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vorschlagen. Oftmals bieten Vermieter lukrative Abfindungen an. Überstürzen Sie jedoch nichts, denn im Falle eines Auszugs kommen Kosten auf Sie zu: etwa der Transport der Möbel, eine Maklerprovision für die neue Wohnung und womöglich eine höhere Miete. Wägen Sie daher ab, ob ein Auszug für Sie wirklich in Frage kommt. Und sollte es zu Sreitigkeiten mit dem Vermieter kommen, kann ein Wohnungs-Rechtsschutz wertvolle Hilfestellung bieten.

Was gehört in den Mietaufhebungsvertrag?

Der Mietaufhebungsvertrag sollte verschiedene Punkte umfassen, die die Kündigung regeln. So sollten darin unter anderem Vereinbarungen über Renovierungen oder Schönheitsreparaturen zusammengefasst werden. Darüber hinaus gilt es Regelungen zur Mietkaution und Nebenkosten zu treffen. Ebenso wenig sollte im Mietaufhebungsvertrag das genaue Auszugsdatum fehlen. Sollte eine Abfindung für Makler- und Umzugskosten vereinbart worden sein, gilt es auch diese im Vertrag festzuhalten. Mit einer Unterschrift und dem Datum besiegeln beide Vertragspartner die Vereinbarung.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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