
11. Dezember 2024, 13:57 Uhr
So geht's richtig Mietaufhebungsvertrag: Das gilt im Mietrecht für Abfindung und Fristen
Ein Umzug, eine berufliche Veränderung oder schlichtweg ein Konflikt – es gibt viele Gründe, warum ein Mietverhältnis nicht mehr passt. Doch nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Mit einem Mietaufhebungsvertrag können sich Mieter und Vermieter einvernehmlich auf eine Beendigung des Mietverhältnisses einigen und Streitigkeiten vermeiden. Wir zeigen dir, worauf du dabei achten solltest.
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Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?
Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, die das Mietverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt beendet. Diese Option wird besonders gern dann genutzt, wenn beide Parteien schnell – in der Regel also vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist – eine einvernehmliche Lösung suchen.
Typische Szenarien für einen Mietaufhebungsvertrag sind etwa
- Trennung der Mieter
- deutlich vor Ablauf der Kündigungsfrist nötiger Auszug des Mieters, zum Beispiel aus beruflichen Gründen
- Tod des Mieters, im Zuge dessen ein Aufhebungsvertrag zwischen Erben und Vermieter sinnvoll sein kann
- dringlicher Eigenbedarf des Vermieters
Im Gegensatz zu einer Kündigung des Mietverhältnisses greifen beim Aufhebungsvertrag keine gesetzlichen Mindestfristen. Außerdem ist er nur dann gültig, wenn sowohl der Mieter als auch der Vermieter ihn wünschen; beide Parteien müssen zustimmen. Ein Vermieter kann also nicht einseitig beschließen, den Mietvertrag aufzuheben.
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Mietaufhebungsvertrag: Gesetzliche Regelungen
In Deutschland ist ein Mietaufhebungsvertrag nicht an eine bestimmte Form gebunden, denn es herrscht gemäß § 311 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Vertragsfreiheit. Dadurch kann der Aufhebungsvertrag auch mündlich wirksam geschlossen werden, wie das Arbeitsgericht München 2017 bestätigte (AZ 473 C 13483/17).
Aber Achtung: Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du einen Mietaufhebungsvertrag immer in Schriftform festhalten. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und du kannst ihn gegebenenfalls zu Beweiszwecken heranziehen.
Dabei müssen sich beide Parteien über die Vertragsinhalte einig sein – besonders über das Datum, an dem das Mietverhältnis endet, aber auch über etwaige Zusatzvereinbarungen.
Wichtig: Ein Mietaufhebungsvertrag sollte eine für beide Parteien einvernehmliche und faire Vereinbarung sein. Deshalb können Klauseln, die gegen geltendes Mietrecht verstoßen, die Wirksamkeit des gesamten Vertrags gefährden. Unzulässig sind etwa Vereinbarungen, die den Mieter unverhältnismäßig benachteiligen.

Was muss in einem Mietaufhebungsvertrag stehen
Ein Mietaufhebungsvertrag sollte folgende Punkte enthalten, um eine klare und rechtssichere Beendigung des Mietverhältnisses zu gewährleisten:
- Vollständige Namen beider Vertragsparteien
- Bezeichnung des Mietverhältnisses und Adresse der Immobilie
- Erklärung, dass das Mietverhältnis einvernehmlich beendet werden soll
- Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses
Zusätzlich können weitere Vereinbarungen festgehalten werden, etwa:
- Höhe der Nutzungsentschädigung bei verspäteter Übergabe der Immobilie
- Regelung über den Zustand der Immobilie bei der Übergabe
- Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung, Rückbaumaßnahmen und Rückzahlung der Mietkaution
- Etwaige Abfindungs- oder Ausgleichszahlungen an den Mieter beziehungsweise Aufwendungsersatz an den Vermieter
- Etwaige sonstige Leistungs- und Zahlungsansprüche (detaillierte Benennung)
- Grund des Anspruchs sowie Zahlungsmodalitäten (Fristen, Leistungs- beziehungsweise Zahlungsempfänger, Bankverbindung, Zahlungsart)
Was, wenn der Mieter aber doch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auszieht? In § 545 BGB ist geregelt, dass sich das Mietverhältnis in diesem Fall auf unbestimmte Zeit verlängert, solange der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen erklärt, dass ihm das nicht recht ist. Eine Formulierung, dass § 545 BGB nicht zur Anwendung kommt – in Kombination mit einer vereinbarten Nutzungsentschädigung – kann helfen.
Übrigens: Bei einer regulären Kündigung durch den Vermieter steht dem Mieter gemäß § 574 BGB ein Widerspruchsrecht zu. Bei einem Mietaufhebungsvertrag gibt es dieses Widerspruchsrecht nicht; dennoch kann ein schriftlicher Hinweis darauf nicht schaden.

Gibt es eine Entschädigung oder Abfindung beim Mietaufhebungsvertrag?
Geht der Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag vom Vermieter aus, bietet er dem Mieter üblicherweise eine finanzielle Abfindung an. Schließlich möchte dieser für gewöhnlich nur ungern ausziehen und die damit verbundenen Kosten für den Umzug und eine gegebenenfalls höhere Miete tragen müssen.
Die Höhe einer solchen Abfindung bei einem Mietaufhebungsvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Restlaufzeit des Mietvertrags oder der dem Mieter eigentlich zustehenden Kündigungsfrist. In der Praxis bewegen sich Abfindungen bei einem Aufhebungsvertrag oft im Bereich von mehreren Monatsmieten oder sogar deutlich höher, wenn der Vermieter dringend auf die Wohnung angewiesen ist.
Wenn der Mietaufhebungsvertrag vom Mieter ausgeht, kann der Vermieter von diesem eine Entschädigung als Schadensersatz verlangen. Diese sollte sich am tatsächlichen Mietausfall und den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren.
Abfindung bei Mietaufhebungsvertrag: Das gilt für die Steuer
Steuerlich gelten Abfindungen bei einem Mietaufhebungsvertrag für Mieter gemäß § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) als zu versteuerndes Einkommen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Vermieter können die an den Mieter gezahlte Abfindung unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe absetzen.
Besonderheiten bei Mietaufhebungsverträgen für Gewerbe
Gewerbemietverträge erlauben mehr Flexibilität als Mietverträge für Wohnraum, da die Vertragsparteien in der Regel als gleichberechtigt angesehen werden. Das ermöglicht individuellere Lösungen, etwa bei der Anpassung von Laufzeiten oder der Vereinbarung von Abfindungen.
Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Mietaufhebungsverträge besonders bei Gewerbeimmobilien wie Büros oder Ladenflächen geschätzt werden. Von Mietern etwa, wenn sie aufgrund von Geschäftsschließungen, Standortwechseln oder wirtschaftlichen Problemen eine frühzeitige Beendigung des Mietverhältnisses anstreben.
Auch der Vermieter kann von einem Mietaufhebungsvertrag profitieren, wenn dadurch das Mietverhältnis ohne langwierige gerichtliche Verfahren oder Kündigungsstreitigkeiten beendet werden kann.

Vor- und Nachteile eines Mietaufhebungsvertrags
Ein Mietaufhebungsvertrag bietet für Mieter und Vermieter sowohl Vorteile als auch Nachteile. Sind beide Parteien mit einem Mietaufhebungsvertrag einverstanden, kann das Mietverhältnis flexibel und ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen beendet werden.
Zudem wird der Vertrag einvernehmlich geschlossen: Mieter und Vermieter müssen zustimmen. Bedürfnisse und Interessen beider Parteien werden durch individuelle Vereinbarungen gleichermaßen berücksichtigt. Klar festgelegte Bedingungen können außerdem Streitigkeiten vermeiden.
Geht der Mietaufhebungsvertrag vom Vermieter aus, kann sich der Mieter unter Druck gesetzt fühlen, zu unterschreiben, obwohl er nicht ausziehen will. Das kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen – unter Umständen kann ein so erzwungener Aufhebungsvertrag unwirksam sein.
Im Normalfall ist ein Mietaufhebungsvertrag nach seiner Unterzeichnung für beide Parteien verbindlich und kann nicht einseitig rückgängig gemacht werden. Der Mieter ist nun gezwungen, schneller als bei einer regulären Kündigung eine neue Wohnung zu finden. Gleichzeitig muss sich der Vermieter – wenn der Aufhebungsvertrag vom Mieter ausgeht – auf einen schnelleren Auszug des Mieters und auf eine zügige Nachmietersuche einstellen.
FAQ
- Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?
Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, das Mietverhältnis vorzeitig und außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden.
- Warum Aufhebungsvertrag statt Kündigung?
Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine flexible Lösung für eine schnellere Vertragsbeendigung. Individuelle Bedingungen berücksichtigen hierbei die Bedürfnisse beider Parteien.
- Worauf muss ich beim Aufhebungsvertrag achten?
Auch wenn der Mietaufhebungsvertrag zur Wirksamkeit nicht der Schriftform bedarf, sollte er schriftlich festgehalten werden. Regelungen zum Enddatum des Mietverhältnisses, Schönheitsreparaturen, Abfindung und weitere Absprachen sollten klar definiert sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.