7. Juni 2017, 12:56 Uhr
Mietminderungen bei Bauarbeiten Mietminderung bei Bauarbeiten: Ist sie gerechtfertigt?
Bauarbeiten im Haus sind meistens mit Unannehmlichkeiten verbunden. Oftmals haben Sie als Mieter deshalb ein Recht auf Mietminderung. Manchmal müssen Sie die Baustelle aber auch einfach dulden – zumindest für eine gewisse Zeit.
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Erhebliche Beeinträchtigungen erlauben Mietminderung
Gelegentliches Hämmern in der Nachbarwohnung gehört zum Mieterleben dazu und muss geduldet werden. Schränken Begleiterscheinungen einer Baustelle wie Baulärm aber die Nutzbarkeit Ihrer Wohnung erheblich ein, dürfen Sie die Miete unter Umständen mindern. Grundlage dafür ist, dass der Vermieter nicht fähig ist, den vertragsgemäßen Zustand Ihrer Wohnung zu gewährleisten. Können Sie zum Beispiel aufgrund eines Baugerüsts vor dem Fenster die Rollläden nicht öffnen oder sich wegen des Geräuschpegels kaum unterhalten, kann dies bereits eine erhebliche Nutzungseinschränkung der Wohnung darstellen.
Wann genau eine Einschränkung als erheblich gilt, hängt von der Art, Dauer und Intensität der Störung ab. Die Bemessungsgrundlage ist dabei ein durchschnittlicher Mensch. Ob Sie aufgrund individueller Gegebenheiten besonders stark unter der Baustelle leiden, ist rechtlich nicht relevant.
Wann ist eine Mietminderung unzulässig?
Selbst, wenn die Bauarbeiten erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, kann es Gründe geben, die eine Mietminderung dennoch ausschließen. Wussten Sie zum Beispiel bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrages von der Baustelle, können Sie die Miete nicht mindern. War zum Zeitpunkt Ihres Einzugs klar erkennbar, dass das Gebäude reparaturbedürftig ist, mussten Sie ebenfalls für die Zukunft mit entsprechenden Arbeiten rechnen – auch, wenn nicht explizit darüber gesprochen wurde.
Bröckelte zum Beispiel bereits vor Ihrem Einzug die Fassade, können Sie keine Mietminderung durchsetzen, wenn für das Neuverputzen ein Baugerüst vor Ihrem Fenster steht. Auch eine energetische Modernisierung müssen Sie bis zu drei Monate lang dulden – allerdings nur, wenn die Baumaßnahmen Ihre eigene Wohnung betreffen. Profitiert nur der Nachbar von den Modernisierungsmaßnahmen, müssen Sie die Baustelle in seiner Wohnung nicht einfach hinnehmen.
Was tun, wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptieren will?
Lehnt Ihr Vermieter die Mietminderung ab, können Sie den Fall vor Gericht klären. Dann sind Sie als Mieter in der Pflicht, glaubhaft darzulegen, dass die Bauarbeiten die Nutzbarkeit Ihrer Wohnung erheblich einschränken. Nicht verpflichtend, aber sehr hilfreich ist dabei ein Bautagebuch, in dem Sie Folgendes notieren sollten:
- Art der Belästigung (Lärm, Dreck, Gestank etc.)
- Datum
- Uhrzeit (Beginn und Ende)
- mögliche Zeugen
Wie häufig Sie tatsächlich in Ihrer Wohnung sind, ist für die Berechtigung zur Mietminderung übrigens nicht relevant. Selbst, wenn Sie tagsüber kaum zu Hause sind und deshalb weniger von den Bauarbeiten betroffen sind als Ihre pensionierten Nachbarn, haben Sie dennoch dasselbe Anrecht auf Mietminderung.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.