13. Juli 2017, 10:26 Uhr
Parabolantenne in Mietwohnung Satellitenschüssel am Balkon anbringen: Was Mieter dürfen
Als Mieter haben Sie ein Recht auf Fernsehempfang. Bevor Sie jedoch einfach eine Satellitenschüssel anbringen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter sprechen sowie Ihren Mietvertrag und Hausordnung lesen. Die Anbringung einer Parabolantenne am Balkon darf nicht grundsätzlich verboten werden. Der Hausbesitzer muss seine Entscheidung begründen können. Das gilt allerdings auch für den Mieter, der eine Satellitenschüssel anbringen möchte.
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Schäden durch Anbringen einer Satellitenschüssel vs. Informationsrecht
Auf der einen Seite hat der Hausbesitzer ein grundsätzliches Recht darauf, dass sein Eigentum nicht vorsätzlich beschädigt wird. Das könnte der Fall sein, wenn der Mieter für die Montage der Parabolantenne und deren Verkabelung Löcher bohren muss. Auf der anderen Seite gewährt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) in Artikel 5 jedem Bürger in Deutschland das Recht auf Informationsfreiheit. Die Montage von Satellitenschüsseln bei Mietwohnungen ist also immer eine Abwägungssache. Generell gilt: Wenn Sie eine Satellitenschüssel auf dem Balkon anbringen wollen, ist dafür eine Erlaubnis einzuholen. Andernfalls kann der Vermieter den spurlosen Rückbau verlangen, möglicherweise bekommt er sogar das Recht zur Mietvertragskündigung.
Begründung erforderlich – sowohl für die Anbringung als auch das Verbot
Viele Mietverträge und Hausordungen enthalten Regelungen zum Anbringen von Satellitenschüsseln, beispielsweise die Erlaubnis unter Genehmigungsvorbehalt. Der Eigentümer sichert sich damit das Recht, Einfluss auf die Details der Montage wie Antennengröße, Standort und Art der Befestigung zu nehmen. Außerdem muss der Mieter glaubhaft begründen können, warum er die Satellitenschüssel auf dem Balkon unbedingt benötigt. Das kann zum Beispiel ein berufliches Interesse sein. So kann es für Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit wichtig sein, auf ausländische Sender zugreifen zu können. Umgekehrt hat auch der Vermieter plausible Gründe aufzuführen, wenn er ein generelles Verbot für Parabolantennen am Balkon oder der Hausfassade ausspricht.
Verbot von Satellitenschüssseln am Balkon nicht immer rechtens
In manchen Fällen dürfen Vermieter die Erlaubnis nicht verweigern. Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, muss der Eigentümer zustimmen, wenn Sie als Mieter eine Satellitenschüssel am Balkon anbringen möchten:
- Das Haus hat weder eine gemeinschaftliche Parabolantenne noch einen Breitbandkabelanschluss.
- Der Vermieter wird von allen anfallenden Kosten frei gehalten.
- Die Satellitenschüssel auf dem Balkon muss baurechtlich zulässig sein und professionell durch einen Fachbetrieb montiert werden.
- Idealerweise ist eine technisch geeignete, aber optisch unauffällige Stelle zu wählen, um die Satellitenschüssel anzubringen.
Ausländische Mieter haben einen weiteren Ansatzpunkt für die Genehmigung: Wenn bislang keine Möglichkeit besteht, ausreichend Programme aus dem Heimatland zu empfangen, kann ein Sonderrecht auf Anschluss einer Parabolantenne bestehen. Allerdings handelt es sich auch hierbei immer um Einzelfallentscheidungen.
Unter Umständen kann auch die Art der Technik die Genehmigung erleichtern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Aufstellung einer mobilen Satellitenschüssel nicht verweigert werden darf, wenn dadurch keine erwähnenswerte ästhetische Belastung entsteht (AZ VIII ZR 207/04).
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