Ins Wohnungsübergabeprotokoll gehört, was den Zustand einer Wohnung ausmacht Fabio Balbi, Fotolia

20. Februar 2018, 11:18 Uhr

Kein Ärger bei Wohnungswechsel Woh­nungs­über­ga­be­pro­to­koll: Was muss hinein?

Ein Loch in der Wand oder ein kaputter Wasserhahn – solche Schäden gehören in ein Wohnungsübergabeprotokoll. Wird es regelmäßig bei Ein- und Auszug geführt, erspart es allen Beteiligten viel Ärger.

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Protokoll hat Beweis­kraft vor Gericht

Wann ist der tiefe Kratzer im teuren Parkett passiert? Bevor der aktuelle Mieter eingezogen ist oder danach? Die Suche nach der Antwort führt schnell zu Streit. Schließlich kann die Ausbesserung oder Reparatur von Schäden in einer Wohnung teuer werden. Um hier Auseinandersetzungen zu vermeiden, gibt es das Wohnungsübergabeprotokoll. Das nehmen Mieter und Vermieter gemeinsam bei jedem Wohnungswechsel auf. Gesetzlich vorgeschrieben ist es zwar nicht. Aber liegt es vor, dann gilt es vor Gericht als urkundliches Beweismittel. Ein Übergabeprotokoll sollte bei jedem Einzug und Auszug angefertigt werden.

Dazu treffen sich die Beteiligten in der Wohnung und nehmen sie gemeinsam unter die Lupe. Das tun sie am besten bei Tageslicht, weil es Schäden eher enthüllt als der Schein von Lampen. Wer verhindert ist, darf übrigens einen bevollmächtigten Dritten zu dem Termin schicken. Auch kann es sinnvoll sein, dass eine neutrale Person als Zeuge und/oder Sachverständiger dabei ist.

Das gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll

Ein gewissenhaft geführtes Übergabeprotokoll umfasst zahlreiche Punkte. Im Grunde gehört alles hinein, was den Zustand einer Wohnung ausmacht. Dabei gehen Mieter und Vermieter Raum für Raum (gegebenenfalls auch Dachboden und Keller) ab und prüfen beispielsweise:

  • Ist die Wohnung aus­ge­räumt und besenreinen?
  • Sind Wände, Decken, Tapeten, Anstriche, Böden sowie deren Beläge frei von Schimmel, feuchten Stellen, Schmutz und Bohr­lö­chern oder anderen Schäden wie Brand­fle­cken durch Zigaretten?
  • Funk­tio­nie­ren die elek­tri­schen (Einbau-)Geräte der mit­ver­mie­te­ten Grund­aus­stat­tung (Kühl­schrank, Herd) sowie sämtliche Zulei­tun­gen, Siche­run­gen und sonstigen ent­spre­chen­den Anlagen?
  • Ist die sanitäre Aus­stat­tung (Was­ser­häh­ne, Wasch­be­cken, Dusche, Toilette) optisch wie technisch in Ordnung?
  • Lassen sich Fenster und Türen ein­wand­frei schließen und öffnen?
  • Tut die Hei­zungs­an­la­ge ihren Dienst?

Ins Wohnungsübergabeprotokoll gehören außerdem die Anzahl der vorhandenen Schlüssel, die Stände aller Strom-, Heizkörper- und Wasserzähler sowie gesonderte Absprachen zwischen Mieter und Vermieter. Eventuelle Schäden oder Zählerstände sollten schriftlich beschrieben und im Idealfall zwecks Dokumentation fotografiert werden. Sind die Parteien in einigen Punkte unterschiedlicher Meinung, so ist auch das festzuhalten.

Weitere Angaben im Übergabeprotokoll

  • Alle an der Begehung Betei­lig­ten sind mit Namen und Adressen fest­zu­hal­ten. Das gilt für Mieter, Vermieter, deren Bevoll­mäch­tig­te und sonstige Personen, die für das Woh­nungs­über­ga­be­pro­to­koll von Belang waren. Und natürlich die Adresse der Miet­woh­nung.
  • Geht es um ein Woh­nungs­über­ga­be­pro­to­koll für ein Haus, sind unter Umständen Ergän­zun­gen notwendig. Etwa der Zustand einer Gar­ten­lau­be oder die Füllmenge eines Heizöltanks.
  • Ist das Über­ga­be­pro­to­koll aus­ge­füllt, wird es zweifach aus­ge­fer­tigt. Mieter und Vermieter unter­schrei­ben jedes Schrift­stück gemeinsam und erhalten ein Exemplar. Als Vermieter sollten Sie das Prozedere mit dem neuen Mieter bei der Woh­nungs­über­ga­be wiederholen.
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