20. Februar 2018, 11:18 Uhr
Kein Ärger bei Wohnungswechsel Wohnungsübergabeprotokoll: Was muss hinein?
Ein Loch in der Wand oder ein kaputter Wasserhahn – solche Schäden gehören in ein Wohnungsübergabeprotokoll. Wird es regelmäßig bei Ein- und Auszug geführt, erspart es allen Beteiligten viel Ärger.
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Protokoll hat Beweiskraft vor Gericht
Wann ist der tiefe Kratzer im teuren Parkett passiert? Bevor der aktuelle Mieter eingezogen ist oder danach? Die Suche nach der Antwort führt schnell zu Streit. Schließlich kann die Ausbesserung oder Reparatur von Schäden in einer Wohnung teuer werden. Um hier Auseinandersetzungen zu vermeiden, gibt es das Wohnungsübergabeprotokoll. Das nehmen Mieter und Vermieter gemeinsam bei jedem Wohnungswechsel auf. Gesetzlich vorgeschrieben ist es zwar nicht. Aber liegt es vor, dann gilt es vor Gericht als urkundliches Beweismittel. Ein Übergabeprotokoll sollte bei jedem Einzug und Auszug angefertigt werden.
Dazu treffen sich die Beteiligten in der Wohnung und nehmen sie gemeinsam unter die Lupe. Das tun sie am besten bei Tageslicht, weil es Schäden eher enthüllt als der Schein von Lampen. Wer verhindert ist, darf übrigens einen bevollmächtigten Dritten zu dem Termin schicken. Auch kann es sinnvoll sein, dass eine neutrale Person als Zeuge und/oder Sachverständiger dabei ist.
Das gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll
Ein gewissenhaft geführtes Übergabeprotokoll umfasst zahlreiche Punkte. Im Grunde gehört alles hinein, was den Zustand einer Wohnung ausmacht. Dabei gehen Mieter und Vermieter Raum für Raum (gegebenenfalls auch Dachboden und Keller) ab und prüfen beispielsweise:
- Ist die Wohnung ausgeräumt und besenreinen?
- Sind Wände, Decken, Tapeten, Anstriche, Böden sowie deren Beläge frei von Schimmel, feuchten Stellen, Schmutz und Bohrlöchern oder anderen Schäden wie Brandflecken durch Zigaretten?
- Funktionieren die elektrischen (Einbau-)Geräte der mitvermieteten Grundausstattung (Kühlschrank, Herd) sowie sämtliche Zuleitungen, Sicherungen und sonstigen entsprechenden Anlagen?
- Ist die sanitäre Ausstattung (Wasserhähne, Waschbecken, Dusche, Toilette) optisch wie technisch in Ordnung?
- Lassen sich Fenster und Türen einwandfrei schließen und öffnen?
- Tut die Heizungsanlage ihren Dienst?
Ins Wohnungsübergabeprotokoll gehören außerdem die Anzahl der vorhandenen Schlüssel, die Stände aller Strom-, Heizkörper- und Wasserzähler sowie gesonderte Absprachen zwischen Mieter und Vermieter. Eventuelle Schäden oder Zählerstände sollten schriftlich beschrieben und im Idealfall zwecks Dokumentation fotografiert werden. Sind die Parteien in einigen Punkte unterschiedlicher Meinung, so ist auch das festzuhalten.
Weitere Angaben im Übergabeprotokoll
- Alle an der Begehung Beteiligten sind mit Namen und Adressen festzuhalten. Das gilt für Mieter, Vermieter, deren Bevollmächtigte und sonstige Personen, die für das Wohnungsübergabeprotokoll von Belang waren. Und natürlich die Adresse der Mietwohnung.
- Geht es um ein Wohnungsübergabeprotokoll für ein Haus, sind unter Umständen Ergänzungen notwendig. Etwa der Zustand einer Gartenlaube oder die Füllmenge eines Heizöltanks.
- Ist das Übergabeprotokoll ausgefüllt, wird es zweifach ausgefertigt. Mieter und Vermieter unterschreiben jedes Schriftstück gemeinsam und erhalten ein Exemplar. Als Vermieter sollten Sie das Prozedere mit dem neuen Mieter bei der Wohnungsübergabe wiederholen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.