13. Dezember 2017, 10:58 Uhr
Untermiete auf Zeit Zwischenmietvertrag: Was sollte drin stehen?
Ein Zwischenmietvertrag ist ein Untermietvertrag mit zeitlicher Befristung. Er wird zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter geschlossen. Somit unterscheidet er sich vom Zeitmietvertrag, der zwar auch befristet ist, aber zwischen Mieter und Vermieter geschlossen wird.
Wir helfen, wenn der WG-Streit eskaliert. >>
Checkliste für den Zwischenmietvertrag
Keine Wohnung ohne Mietvertrag – das gilt auch für Zwischenmieter. Nur so sind beide Parteien rechtlich abgesichert. Folgende Punkte sollten im Zwischenmietvertrag unbedingt im geklärt werden:
- Namen
- Beschreibung der Mietsache – zum Beispiel möblierte oder unmöblierte Vermietung
- Mietdauer
- monatlicher Mietzins
- Nebenkosten – pauschal oder genaue Abrechnung?
- Höhe der Kaution
Zusätzlich ist es empfehlenswert, ein Übergabeprotokoll aufzusetzen, das den Zustand des Zimmers beziehungsweise der Wohnung beschreibt. Das macht es bei eventuellen Schäden später leichter, Ansprüche geltend zu machen.
Gerade bei möblierten Objekten ist auch eine Inventarliste ratsam, denn wer hat schon all seine Einrichtungsgegenstände im Kopf und weiß auswendig, wie viele Gabeln er besitzt? Wenn etwas fehlt, ist das dennoch ärgerlich. Eine Auflistung macht das leichter nachvollziehbar und reduziert so auch gleich die Gefahr, dass tatsächlich etwas verschwindet.
Worauf Sie als Hauptmieter bei der Zwischenmiete achten müssen
- Als Hauptmieter müssen Sie vor allem Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor Sie ein Objekt zur Untermiete beziehungsweise Zwischenmiete vergeben.
- Haben Sie im Zwischenmietvertrag eine Kaution vereinbart, müssen Sie diese nach § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesondert anlegen.
- Überprüfen Sie, ob der Zwischenmieter eine Haftpflichtversicherung hat, die Schäden an der Mietsache abdeckt.
- Wenn die Nebenkosten während der Zwischenmiete nach Verbrauch abgerechnet werden (statt über Pauschalbeträge), müssen Sie für den Zwischenmieter eine separate Nebenkostenabrechnung erstellen.
- Die Einnahmen aus der Unter- und Zwischenvermietung müssen Sie bei der Steuer als Einnahmen aus Pacht und Vermietung angeben.
- Eine gewerbliche Untervermietung ist in manchen Regionen als Zweckentfremdung verboten – zum Beispiel dürfen in Berlin keine Wohnungen an Touristen vermietet werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.