25. Juli 2019, 9:28 Uhr
Durchatmen Mieterhöhung nach Modernisierung: Deine Rechte als Mieter
Wann ist eine Mieterhöhung nach Modernisierung einer gemieteten Wohnung zulässig? Hier erfährst du, welche gesetzlichen Regelungen dabei gelten und welche Rechte du als Mieter hast, wenn dein Vermieter im Anschluss an die Sanierungsmaßnahmen mehr Miete verlangt.
Sicherheit in Rechtsfragen rund um die Mietwohnung: Wir sind für dich da. >>
Was ist eine Modernisierung überhaupt?
Nicht jede Investition oder Baumaßnahme in Haus oder Wohnung ist automatisch eine Modernisierung. Bei der Frage, ob der Vermieter überhaupt Kosten für Arbeiten in der Wohnung auf seine Mieter umlegen kann, ist stets entscheidend, ob es sich um eine Instandhaltung oder eine Modernisierung handelt.
- Instandhaltung: Keine Kostenumlage. Reine Schönheitsreparaturen und Arbeiten, die den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache erhalten oder wiederherstellen, sind in der Regel nicht als Modernisierung zu betrachten – und die Kosten sind vom Vermieter zu tragen.
- Modernisierung: Kostenumlage möglich. Maßnahmen, die zur Einsparung von Energie oder zu einer Verbesserung der Wohnung führen, können eine Mieterhöhung nach Modernisierung rechtfertigen – das geht aus § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor.
Bei bestimmten Maßnahmen ist es auf den ersten Blick gar nicht so einfach, zwischen Instandhaltung und Modernisierung zu unterscheiden. Beispiel Heizung:
- Wird die Heizungsanlage im Mietshaus repariert oder gegen ein gleichwertiges Modell ausgetauscht, ist das eine Instandhaltung.
- Wird sie aber gegen eine neue Heizungsanlage ausgetauscht, die Energiekosten spart, ist das in der Regel eine Modernisierung.
Mehr zum Unterschied zwischen Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Welche Modernisierungskosten sind umlagefähig?
Zu den Modernisierungskosten, die der Vermieter auf seine Mieter umlegen darf, gehören Handwerker- und Baunebenkosten und auch etwaige Honorare für Ingenieure und Architekten. Finanzierungskosten und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gehören aber beispielsweise nicht dazu.
Spart der Vermieter durch die Modernisierung Instandhaltungskosten ein, muss er diese gemäß § 559 Absatz 2 BGB von den Modernisierungskosten abziehen. Das muss er dem Mieter transparent und möglichst exakt kommunizieren – etwa durch Angabe einer Quote, wie 2014 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat (AZ VIII ZR 88/13). Kündigt der Vermieter also eine Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung an, muss er darlegen, inwiefern er dadurch Instandhaltungskosten eingespart hat.
Übrigens: Wenn du einen Staffelmietvertrag hast, darf der Vermieter auch nach einer Modernisierung die Miete nicht “außer der Reihe” erhöhen.
Um wie viel Prozent darf die Miete nach einer Modernisierung steigen?
Die Rechnung für die Modernisierung zahlt der Vermieter. Anschließend darf er – bei einer echten Modernisierung – die Kosten zum Teil aber auf den Mieter umlegen. In den meisten Fällen geschieht dies durch eine Mieterhöhung.
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Miete jedoch nicht einfach nach Gutdünken erhöhen. Folgende Begrenzungen gelten (Stand Juli 2019):
- Die Modernisierungskosten darf der Vermieter gemäß § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) höchstens zu acht Prozent auf die Jahresmiete umlegen.
- Kappungsgrenze: Innerhalb der nächsten sechs Jahre darf die Miete höchstens um drei Euro pro Quadratmeter steigen.
- Wenn die Miete weniger als sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie im selben Zeitraum höchstens um zwei Euro pro Quadratmeter steigen.
Mieterhöhung nach Modernisierung: Diese Fristen gelten
Der Vermieter muss dir die Modernisierung gemäß § 555c BGB mindestens drei Monate im Voraus schriftlich ankündigen. Dabei muss er
- jeden betroffenen Mieter direkt anschreiben (per Brief oder per E-Mail): Ein Aushang im Treppenhaus genügt nicht.
- konkrete Angaben zu Beginn, Umfang und voraussichtlicher Dauer der Bauarbeiten machen
- und bereits jetzt ebenfalls ankündigen, ob und in welchem Umfang die Miete nach der Modernisierung steigen soll.
Hat der Vermieter die Modernisierung und die voraussichtliche Mieterhöhung korrekt angekündigt, muss er anschließend in einem zweiten Schreiben die Mieterhöhung konkret festlegen.
Ab wann muss ich die höhere Miete zahlen?
- Gemäß § 559b BGB frühestens ab dem dritten Monat, nachdem du dieses zweite Schreiben (Mieterhöhungsschreiben) erhalten hast.
- Beispiel: Du erhältst das Mieterhöhungsschreiben Mitte Juli. Die Mieterhöhung greift dann frühestens ab Oktober.
Der Vermieter hat die Fristen nicht beachtet und beispielsweise die Modernisierung oder die Mieterhöhung gar nicht oder zu spät angekündigt?
- Dann musst du die höhere Miete erst sechs Monate, nachdem die
Erhöhung normalerweise wirksam geworden wäre, zahlen. - Im obigen Beispiel wäre das also nicht der Oktober, sondern erst der April des Folgejahres.
Du empfindest eine geplante Mieterhöhung nach der Modernisierung deiner Wohnung als nicht gerechtfertigt?
- Dann solltest du zunächst das Gespräch mit deinem Vermieter suchen und gegebenenfalls auf die gesetzlichen Regelungen verweisen.
- Wenn dies zu keiner Einigung führt, kann ein Gericht gegebenenfalls prüfen, ob das Vorgehen deines Vermieters gerechtfertigt ist.
- Du kannst auch gerichtlich klären lassen, ob ein Härtefall vorliegt und dir die Mieterhöhung nach der Modernisierung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.
- Modernisierungskosten darf der Vermieter mit bis zu acht Prozent auf die Jahresmiete umlegen und die Miete entsprechend erhöhen.
- Gleichzeitig deckelt eine Kappungsgrenze eine mögliche Mieterhöhung.
- Umlagefähig sind nur tatsächliche Modernisierungskosten – keine Instandhaltungskosten.
- Bei der Ankündigung von Modernisierung und Mieterhöhung muss der Vermieter bestimmte Vorgaben und Fristen beachten. Tut er das nicht, verschiebt sich der Zeitpunkt, ab dem die Mieterhöhung greift.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.