Handwerker verputzt Kellerwand sima, Fotolia

10. April 2015, 12:02 Uhr

Was sind Modernisierungsmaßnahmen? Miet­erhö­hung nach Moder­ni­sie­rung: Streit mit Vermieter vermeiden

Ihr Vermieter hat angekündigt, endlich das Badezimmer sanieren zu lassen. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung einer gemieteten Wohnung geht mit Sanierungsmaßnahmen oft Hand in Hand. Im Streitlotse-Ratgeber erfahren Sie, was Ihr Vermieter darf und was nicht.

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Miet­erhö­hung nach Moder­ni­sie­rung: Dies dürfen Vermieter

Sobald die Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind, gibt es für den Vermieter zwei Möglichkeiten, um die für die Wohnung aufgewendeten Kosten wieder einzuholen. Entweder er setzt eine höhere Vergleichsmiete an oder er bittet Sie als Mieter jährlich elf Prozent der aufgewendeten Kosten zu bezahlen. Für die erste Variante bedarf Ihr Vermieter in jedem Fall Ihrer Zustimmung.

Was ist unter einer Moder­ni­sie­rung zu verstehen?

Nicht jede Investition in Ihrer Wohnung ist automatisch eine Modernisierung. Bei der Frage, ob der Vermieter Kosten für Arbeiten in der Wohnung auf seine Mieter umlegen kann, ist stets entscheidend, ob es sich um eine Instandhaltung oder eine Modernisierung handelt. Reine Schönheitsreparaturen und Arbeiten, die den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache erhalten oder wiederherstellen, sind in der Regel nicht als Modernisierung zu betrachten – und die Kosten sind vom Vermieter zu tragen. Maßnahmen, die jedoch zur Einsparung von Energie oder zu einer Verbesserung der Wohnung führen, können eine Mieterhöhung nach Modernisierung hingegen rechtfertigen – das geht aus § 559 BGB hervor.

Empfinden Sie eine Mieterhöhung nach Modernisierung Ihrer Wohnung als nicht gerechtfertigt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Wenn dies zu keiner Einigung führt, kann ein Wohnungs-Rechtsschutz hilfreich sein, um sich gegen überhöhte Mietforderungen zu schützen.

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