
20. August 2015, 14:52 Uhr
Achtung vor Fallstricken Mietkauf: Haus finanzieren mal anders
Mietkauf – das Modell, das hinter dieser Vertragsart aus dem Mietrecht steckt, klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Mit wenig Eigenkapital mieten Sie beim Mietkauf zunächst ein Haus, das Sie später käuflich erwerben. In der Regel verpflichten Sie sich in einem Zusatzvertrag zum Mietvertrag, die Immobilie später als Eigentum zu übernehmen. Auf diesem ungewöhnlichen Weg ins Eigenheim können jedoch einige Fallstricke lauern, die Sie kennen sollten.
Sie wurden von Ihrem Vermieter übers Ohr gehauen? Keine Panik, wir sind Schlitzohr-Spezialisten. >>
Zwei Mietkauf-Modelle
Grundsätzlich wird beim Mietkauf zwischen zwei Modellen unterschieden. So gibt es zum einen den klassischen Mietkauf, bei dem der Eigentümer den Kauf auf Mietkaufbasis direkt anbietet. So wird bei der Anmietung der Immobilie ein Vertrag geschlossen, indem von vornherein vereinbart wird, dass der Mieter das Haus nach einer vertraglich definierten Frist kauft. Diese Frist beläuft sich in vielen Fällen auf zehn bis 20 Jahre, informiert die "Welt". Auf den Kaufpreis wird ein Teil der bisher gezahlten Miete angerechnet.
Das zweite Mietkauf-Modell wird Optionskauf genannt und oft von Wohngenossenschaften angeboten. Beim Schließen des Mietvertrags wird die Option eingeräumt, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt käuflich zu erwerben, wobei auch hier ein gewisser Anteil der bis dahin gezahlten Miete auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Mietkauf als gute Alternative zur klassischen Eigenheimfinanzierung?
Per Mietkauf ins eigene Haus – das klingt eigentlich nach einer guten Alternative zu einem klassischen Darlehen, etwa in Form einer Baufinanzierung, mit der der Traum von den eigenen vier Wänden verwirklicht wird. Viele Verbraucherschützer sind dem Mietkauf gegenüber jedoch kritisch eingestellt: "Die Finanzierung wird dadurch nicht billiger als ein klassischer Eigentumserwerb", gibt beispielsweise Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, zu bedenken. Häufig wird neben der Miete eine Einmalzahlung, oder im Fall von Wohngenossenschaften, eine Aufnahmegebühr sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen verlangt. Außerdem müssen Sie auch während der Mietphase dafür sorgen, notwendiges Kapital anzusparen, um die später fällige Restschuld zu begleichen. Auch Stiftung Warentest mahnt, dass sich der Mietkauf meist nicht rechnet.
Anbieter hingegen betonen, dass auch bei einer klassischen Eigenheimfinanzierung eine gewisse finanzielle Doppelbelastung aus Zins und Tilgung bestehe. Insbesondere beim Optionskauf besteht keine Verpflichtung, das Haus oder die Wohnung zu kaufen. Ein weiterer Vorteil beim Mietkauf kann der bei Vertragsschluss auf lange Zeit fixierte Preis für die Immobilie sein.
Mietkauf – ja oder nein? Tipps
Ziehen Sie einen Mietkauf für sich in Erwägung, sollten Sie sich auf jeden Fall hinreichend über Alternativangebote informieren. Führen Sie auch einen Vergleich mit aktuellen Bankangeboten durch, um auf der sicheren Seite zu stehen. Bevor Sie eine Immobilie per Mietkauf erwerben, sollten Sie auf Empfehlung des Verbraucherschutzvereins "Wohnen im Eigentum" sowohl die finanziellen als auch die rechtlichen Risiken durch unabhängige Experten prüfen lassen.
Schließen Sie einen Mietkauf-Vertrag, achten Sie darauf, dass dieser notariell beurkundet wird, damit er auch wirksam ist. Übrigens: Prüfen Sie auch, ob eine Kündigungsmöglichkeit besteht und wie diese geregelt ist, um im Zweifelsfall, den Mietkauf rückabwickeln zu können.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.