3. Februar 2015, 10:54 Uhr
Zugriff auf Kaution erlaubt? Mietkaution-Rückzahlung: So umgehen Sie Streit
Um Ärger bei der Mietkaution-Rückzahlung zu verhindern, sollten Sie über die Rechtslage Bescheid wissen. Wann darf der Vermieter die Mietkaution zurückhalten? Was tun, wenn er auf das Geld zugreift? Wie lange müssen Sie auf die Rückzahlung warten? Der Streitlotse-Ratgeber klärt auf.
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Mietkaution bedeutet Sicherheit für Vermieter
Eine Mietkaution sichert dem Vermieter die Möglichkeit, eventuelle Forderungen durchzusetzen, welche der Mieter gegebenenfalls schuldig bleibt. Dies kann sich beispielsweise auf offene Nebenkosten, Mietrückstände, Umzugsspuren oder Beschädigungen der Wohnung beziehen. Der Vermieter darf nur dann auf die Mietkaution zugreifen, wenn ein unbestreitbarer Grund dies rechtfertigt. Sollte es im schlimmsten Fall einmal zu einem Rechtsstreit kommen, kann ein Gericht den legitimen Zugriff auf die Mietkaution als rechtskräftig beurteilen oder den Vermieter bei unberechtigtem Zugriff zu einer Mietkaution-Rückzahlung auffordern. Um einen Streit vor Gericht zu vermeiden, sollten Sie zunächst immer das sachliche Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen.
Dies verpflichtet Vermieter zu einer vollständigen Mietkaution-Rückzahlung
Vermieter sind bei Auszug eines Mieters immer dann zu einer vollständigen Mietkaution-Rückzahlung verpflichtet, wenn alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Die Rückzahlung erhalten Sie dann, wenn die Wohnungsübergabe ordentlich und ohne Mängel vonstattenging und alle Nebenkosten abgerechnet wurden.
Wurde Ihnen mit dem Übergabeprotokoll schriftlich bestätigt, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde, haben Sie bereits Anspruch auf Zurückzahlung eines Teiles der Kaution. Der Vermieter kann dabei nur einen gewissen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlungen für andere Kosten wie Nebenkosten zurückhalten – dafür sollten Sie in jedem Fall um eine Abrechnung bitten. Der Restbetrag muss in der Regel in einem Zeitraum zwischen zwei und sechs Monaten an Sie zurückgezahlt werden. Tipp: Bei unberechtigter Zurückhaltung des Geldes können Sie Ihren Vermieter schriftlich zu einer Mietkaution-Rückzahlung auffordern und ihn um eine Erklärung bitten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.