6. Juli 2015, 15:20 Uhr
Einzelfallentscheidung Mietminderung bei Baulärm: So gehen Sie vor
Lärm mindert die Wohnqualität und kann sogar krankmachen. Eine Mietminderung bei Baulärm ist daher weder selten noch ungewöhnlich. Wenn Sie selbst Lärmopfer von Bagger, Presslufthammer, Betonmischer und Co. sind und sich durch andauernden Baulärm in ihrer Lebensqualität eingeschränkt fühlen, können Sie Ihren Vermieter darauf ansprechen. In jedem Fall kann ein Mietrechtsschutz hilfreich sein.
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Mietminderung bei Baulärm ist grundsätzlich möglich
Grundsätzlich ist eine Minderung der monatlichen Miete möglich, wenn in oder außerhalb des Gebäudes starker Baulärm herrscht. Kann der Wohnraum nicht mehr in "normaler Weise" genutzt werden, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Dieser muss, falls berechtigt, einer Mietminderung auch dann zustimmen, wenn er selbst nicht der Verursacher ist. "Eine Mietminderung ist berechtigt, wenn ein Mangel vorhanden ist, unabhängig vom Verursacher", erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund im Gespräch mit der "Welt".
Wichtig: Ob eine Mietminderung bei Baulärm rechtens ist oder nicht, ist immer vom Einzelfall abhängig – hängt also maßgeblich von den speziellen Umständen ab. Eine pauschale Regelung kann es nicht geben, da jede Baustelle anders ist und jede örtliche Begebenheit individuell betrachtet werden muss. Gleiches gilt für die Höhe der Mietminderung. Diese richtet sich nach der Gebrauchstauglichkeit und Einschränkung beziehungsweise danach, was zumutbar ist und inwieweit Sie als Mieter durch den Lärm beeinträchtigt werden.
Mängel schriftlich anzeigen, Lärmprotokoll anfertigen
Zeigen Sie den oder die Mängel immer schriftlich bei Ihrem Vermieter an, um etwas in der Hand zu haben. Auf der sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie Beweise sichern – hier hilft ein sogenanntes Lärmprotokoll. Dokumentieren Sie, wann der Baulärm stört und wie stark. Fotos und Videos, etwa von der Baustelle vor Ihrem Schlafzimmerfenster, können äußerst hilfreich sein, sollte der Fall vor Gericht getragen werden. Ein guter Wohnungs-Rechtsschutz kann Ihnen dabei helfen, eine Mietminderung bei Baulärm zu erwirken.
Im Ratgeber "Baulärm im Urlaub: Ist eine Entschädigung möglich" finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Baulärm während der schönsten Tage im Jahr.
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