6. Mai 2021, 9:44 Uhr
Durchatmen Mietnomaden: So können Vermieter sich schützen
Mietnomaden, die monatelang keine Miete zahlen, irgendwann einfach weiterziehen und im schlimmsten Fall noch Müllberge und eine renovierungsbedürftige Wohnung hinterlassen – das ist der Albtraum für jeden Vermieter. Grund genug, von Mietinteressenten bei der Wohnungsbesichtigung einige Nachweise und Empfehlungen zu verlangen.
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Wie kann man Mietnomaden erkennen?
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Vermieter jeden Mietinteressenten, der in die engere Wahl kommt, gründlich überprüfen. Lass dich nicht von einem vermeintlich seriösen Auftreten blenden: Auch Mietbetrüger präsentieren sich bei einer Wohnungsbesichtigung häufig von ihrer besten Seite, sodass man sie meist nicht direkt erkennen kann.
Folgende Nachweise kannst du von Mietkandidaten verlangen, um dich abzusichern:
- eine Mieterselbstauskunft
- eine Vorvermieterbescheinigung, in der der vorherige Vermieter Auskunft gibt, ob das Mietverhältnis unproblematisch verlief oder ob es möglicherweise Probleme gab und noch Mietrückstände offen sind,
- alternativ oder zusätzlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung,
- eine Schufa-Selbstauskunft
- sowie die Vorlage des Ausweises und der Einkommensnachweise der letzten drei Monate.
Kommen dir Zweifel an der Seriosität des Mietkandidaten, dann solltest du den angegebenen Vorvermieter persönlich kontaktieren und nachfragen – denn wer einen vorsätzlichen Mietbetrug begeht, der schreckt vermutlich auch nicht vor der Fälschung einer Unterschrift zurück.
Um auf Nummer sicher zu gehen, bietet sich in einigen Fällen auch eine Haftungserklärung an. Ähnlich wie bei einer Bürgschaft verpflichten sich darin Eltern oder andere Vertrauenspersonen des Mieters, für Schäden geradezustehen.
Viele Vermieter wünschen sich, einfach eine Mietnomaden-Liste einsehen zu können, um entsprechende Kandidaten gleich entlarven zu können. Solche “Mietnomaden-Datenbanken” gibt es aus Datenschutzgründen nicht. Wohl aber kommerzielle Anbieter, die bonitätsbezogene Datenbankeinträge sammeln und Vermietern gegen Geld zur Verfügung stellen. Lässt du dir vom Mietkandidaten jedoch alle oben angegebenen Nachweise vorlegen, bist du auch ohne Extrakosten schon relativ gut abgesichert.
Mietnomaden loswerden: Meist ein langer Weg
Was, wenn der Mieter bereits in der Wohnung ist und die Miete nicht zahlt? Passiert das einmalig, kann es natürlich ein Versehen sein. Bleibt dir der Mieter aber zweimal in Folge die Miete schuldig, solltest du sofort handeln. Was du vom ersten freundlichen Hinweis über die Mahnung bis zu Kündigung tun kannst, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Wenn herauskommt, dass der Mieter bei der Selbstauskunft gelogen oder andere Angaben zu seiner Bonität bewusst gefälscht hat, berechtigt das den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Seit der Mietrechtsreform 2013 haben es Vermieter leichter, eine Räumungs- und Zahlungsklage durchzusetzen. Hier liest du, wie du richtig vorgehst, wenn dein Mieter trotz Kündigung nicht auszieht. Bis allerdings gerichtlich über die Räumungsklage entschieden ist, kann es Monate dauern. Das wissen Mietbetrüger und sitzen das Verfahren bis zu einer möglichen Zwangsräumung oft einfach aus.
Daher ist es für Vermieter hilfreich, wenn das Gericht im Rahmen der Räumungsklage anordnet, dass der Mieter eine Sicherheit für ausstehende Beträge leisten muss. Reagiert der Mieter darauf nicht, kann im nächsten Schritt eine Räumung durch einstweilige Verfügung angeordnet werden. Der Mieter muss dann sofort raus.
Ein Anwalt kann dich dazu beraten und dir auch sagen, ob es in deinem Fall sinnvoll und aussichtsreich ist, Strafanzeige wegen Einmietbetrugs zu stellen.
Wer zahlt, wenn der Mieter die Wohnung verschmutzt hinterlässt?
Der unzuverlässige Mieter ist endlich draußen. Dafür muss nun die Wohnung erst einmal grundgereinigt werden, denn alles ist vermüllt und verdreckt. Wer bezahlt das?
Der Mieter hat die Pflicht, die Wohnung besenrein zu übergeben. Tut er das nicht, sondern hinterlässt Müllberge, dann hat der Vermieter ihm gegenüber einen Schadenersatzanspruch. Meist müssen Vermieter aber bei den Räumungs- und Reinigungskosten, die Mietnomaden verursacht haben, notgedrungen erst einmal in Vorleistung gehen.
Für normale Abnutzungserscheinungen, die während der Mietzeit an der Wohnung entstanden sind, braucht der Mieter nicht aufzukommen. Hinterlässt er jedoch grobe Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, muss er für die Reparatur oder Sanierung zahlen.
In diesem Fall – wie auch bei starker Verschmutzung – kann der Vermieter im ersten Schritt die Kaution einbehalten. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen oft mühsam eingefordert oder gar eingeklagt werden. Ist der ehemalige Mieter nicht greifbar oder kann nicht zahlen, bleiben Vermieter häufig auf den Kosten sitzen. Umso wichtiger ist es, sich von vornherein vor Mietnomaden zu schützen.
Um sich vor Mietnomaden zu schützen, können und sollten Vermieter vor Einzug eine Reihe an Bonitätsnachweisen verlangen.
Eine allgemeinverbindliche und öffentlich einsehbare Mietnomaden-Liste existiert nicht – sie würde zu datenschutzrechtlichen Problemen führen.
Mietnomaden loszuwerden, ist oft aufwendig und dauert lange. Meist hilft nur eine Räumungsklage.
Für hinterlassenen Schmutz und Schäden muss der ehemalige Mieter theoretisch aufkommen – wenn er greifbar ist und zahlen kann.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.