17. März 2022, 11:00 Uhr
So geht’s richtig Mietvertrag kündigen: Das solltest du beachten
Du hast eine neue Wohnung ergattert, endlich! Jetzt brauchst du nur noch die alte Wohnung zu kündigen. Aber was gehört ins Kündigungsschreiben und welche Fristen musst du einhalten? Alles, was für die Mietkündigung wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.
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Wohnungskündigung: 3 Monate Kündigungsfrist beachten
In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 573c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 3 Monate. Diese Frist bleibt für Mieter stets gleich. Bei einer Kündigung durch den Vermieter verlängert sich diese um jeweils 3 Monate, wenn der Mieter 5 Jahre oder sogar 8 Jahre in der betreffenden Wohnung gewohnt hat (§ 573c Abs. 1 BGB).
Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt allerdings nicht taggenau. Als Mieter hast du bis zum dritten Werktag eines Monats Zeit, deine Wohnung bis zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen. Wenn du deine Wohnung also zum 31. Juli kündigen möchtest, genügt es, wenn deine Kündigung am 3. Mai bei deinem Vermieter eingeht. Du solltest deine Kündigung jedoch besser etwas früher senden, um auf der sicheren Seite zu sein.
Gut zu wissen: Ist der dritte Tag eines Monats ein Sonn- oder Feiertag, zählt dieser nicht mit. In diesem Fall müsste deine Kündigung erst am vierten Kalendertag des Monats eingereicht werden, sofern dies ein Werktag ist. Samstage zählen hierbei als Werktage. Sollte der dritte Kalendertag des Monats ein Sonntag und der vierte Kalendertag ein Feiertag sein, reicht es demnach sogar, wenn deinem Vermieter die Kündigung am fünften Kalendertag vorliegt.
Wohnungskündigung per Mail unwirksam
Du willst Zeit sparen und sendest deine Mietvertragskündigung kurzerhand per E-Mail an deinen Vermieter? Das ist keine gute Idee, denn eine Kündigung der Wohnung muss immer schriftlich erfolgen. Am besten verschickst du das Dokument per Einschreiben-Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein. Somit kannst du genau nachverfolgen, ob deine Sendung fristgerecht bei deinem Vermieter eingegangen ist.
Noch besser ist es, wenn du die Wohnungskündigung persönlich bei deinem Vermieter abgibst und diese gegebenenfalls sofort unterzeichnen lässt.
Muster Mietvertragskündigung: Das gehört ins Kündigungsschreiben
Ein Kündigungsschreiben für einen Mietvertrag kann formlos ergehen. Das heißt, dass es keine exakte Vorgabe gibt, nach der das Schreiben zu formulieren ist. Es müssen jedoch unbedingt folgende Dinge enthalten sein:
- eine eindeutig formulierte Kündigung der Mietsache
- genaue Angaben zur Adresse der Mietwohnung
- das Datum, zu dem du die Wohnung kündigst
- das Datum des Schreibens und deine Unterschrift
Gut zu wissen: Du bist als Mieter nicht verpflichtet, einen Grund für deine Wohnungskündigung anzugeben. Es ist völlig unerheblich, ob du aus beruflichen oder privaten Gründen umziehst: Du bist deinem Vermieter keine Rechenschaft schuldig.
Vorlage Kündigungsschreiben: Einfache Formulierung reicht aus
Du kannst dein Kündigungsschreiben nach folgender Vorlage formulieren:
„Sehr geehrter Herr/Frau (Name Vermieter),
hiermit kündige ich das zwischen uns am (Datum der Vertragsunterzeichnung) geschlossene und am (Beginn der Mietlaufzeit) begonnene Mietverhältnis für die Wohnung (vollständige Adresse der Wohnung, optional: Stockwerk, links/rechts) ordentlich und fristgerecht zum (Datum Ende Mietvertrag).
Mit freundlichen Grüßen
(dein Name)
Wichtig: Lass dir in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung des Vermieters per Post zusenden. Nur so kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass der Vermieter deine Kündigung auch zur Kenntnis genommen hat. Am besten forderst du den Vermieter im Kündigungsschreiben dazu auf, dir baldig eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen.
Mietvertrag fristlos kündigen: Nur mit ausführlicher Begründung
In einigen Fällen wollen Mieter ein Mietverhältnis vorzeitig beenden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Kannst du deine Wohnung etwa wegen starker Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder Ungeziefer über einen längeren Zeitraum nicht mehr vertragsgemäß nutzen, berechtigt dich das zur fristlosen Kündigung deines Mietvertrags.
Gleiches gilt, wenn das Verhalten deines Vermieters ein Mietverhältnis unzumutbar macht, etwa wenn er dich beleidigt, handgreiflich wird oder dich bei der Abrechnung der Nebenkosten arglistig täuscht.
Bei einer fristlosen Kündigung gilt:
- Du musst den Vermieter zunächst abmahnen und ihm eine Frist zur Behebung des Mangels setzen.
- Das Kündigungsschreiben muss eine ausführliche Begründung enthalten.
Wenn du wegen eines eklatanten Mangels deiner Wohnung fristlos kündigen möchtest, solltest du diesen also detailliert beschreiben. Reagiert dein Vermieter nicht auf eine Abmahnung oder lässt er die ihm gesetzte Frist tatenlos verstreichen, kannst du den Mietvertrag fristlos kündigen. Dies gilt ebenso, wenn von vornherein klar war, dass der Vermieter den Schaden nicht hätte beheben können.
Sonderkündigungsrecht verkürzt Kündigungsfrist
Das Sonderkündigungsrecht räumt dir als Mieter eine verkürzte Kündigungsfrist ein. Allerdings muss hierfür eine untypische, für dich unvorhersehbare Situation zur Kündigung führen – ein neuer Job in einer anderen Stadt zählt beispielsweise nicht dazu.
Von einem Sonderkündigungsrecht kannst du in folgenden Fällen Gebrauch machen:
- bei der Sanierung des Wohngebäudes oder deiner Wohnung.
- bei einer damit zusammenhängenden oder sonstigen Mieterhöhung.
- wenn dein Vermieter dir eine Untervermietung verbietet.
- wenn der Mieter verstirbt und die Erben ihr Sonderkündigungsrecht ausüben.
Sollte eine umfangreiche Modernisierung im Wohngebäude oder deiner Wohnung anfallen, muss dein Vermieter das drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich ankündigen. Du hast dann einige Wochen Zeit, um dich für eine Wohnungskündigung zu entscheiden. Da du hier von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, brauchst du nicht drei Monate vor dem Beginn der Arbeiten zu kündigen.
Wenn beispielsweise am 1. August Baumaßnahmen beginnen sollen, muss dein Vermieter in der Regel spätestens am 1. Mai alle Bewohner darüber informieren. Als Mieter kannst du dann bis zum 30. Juni warten, um das Mietverhältnis mithilfe des Sonderkündigungsrechts zum 31. Juli zu kündigen. Deine Kündigungsfrist verkürzt sich in diesem Fall also auf einen Monat.
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht kannst du nur ausüben, wenn du in einem unbefristeten Mietverhältnis wohnst.
Wenn dein Vermieter deine Kündigung ignoriert oder nicht akzeptieren will, solltest du dir rechtlichen Beistand holen.
- Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietverträgen beträgt 3 Monate.
- Eine Wohnungskündigung muss bis zum Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats erfolgen.
- Eine Wohnungskündigung muss immer schriftlich eingereicht werden.
- Bei einer Kündigung durch den Vermieter verlängert sich die Frist um jeweils 3 Monate, wenn das Mietverhältnis seit 5 Jahren bzw. 8 Jahren besteht.
- Eine fristlose Kündigung muss detailliert begründet werden und kann die Kündigungsfrist verkürzen.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei untypischen, unvorhergesehenen Ereignissen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.