6. November 2019, 11:42 Uhr
Recht kurios "Laubrente": Was ist das und wann bekommt man sie?
Durch zuviel Laub aus Nachbars Garten wird herbstliche Blätterpracht schnell zum Ärgernis. Unter Umständen kann jetzt sogar Anspruch auf Laubrente bestehen. Hier erfährst du, was es mit dieser Rente auf sich hat.
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Definition: Laubrente – was ist das?
Die sogenannte Laubrente ist ein jährlicher Geldbetrag, den du womöglich erhalten kannst, wenn dein Grundstück stark von Laub beeinträchtigt wird, das vom Nachbargrundstück herabfällt. Allerdings solltest du dich noch nicht auf die Finanzspritze freuen, wenn nur drei Blättchen auf deinem Rasen liegen. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Laubrente beinhalten:
- Eine starke Beeinträchtigung der Nutzbarkeit deines Grundstücks.
- Eine Verschmutzung, die über das ortsübliche Maß hinausgeht.
- Unzumutbar hoher Aufwand für die Beseitigung des Laubs.
Rechtliche Grundlage ist § 906 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Geld: Wie hoch ist die Laubrente?
Die Laubrente soll ein Ausgleich für den erhöhten Reinigungsaufwand sein. Deshalb wird die Höhe immer individuell festgelegt – je mehr Arbeit du mit dem Blätterchaos hast, desto höher dürfte deine Laubrente ausfallen.
Zahlungspflichtig ist gegebenenfalls der Eigentümer des Grundstücks, von dem das Laub stammt. Das kann auch die Stadt oder die Gemeinde sein, wenn die Bäume auf öffentlichem Grund stehen.
Aufwand: Das Entfernen von Laub ist grundsätzlich zumutbar
Grundsätzlich gilt wie gesagt: Nicht jedes Blatt aus Nachbars Garten rechtfertigt von vornherein eine Laubrente. Laub von Bäumen auf dem Grundstück nebenan gilt meist als Teil der ortsüblichen Bepflanzung und muss deshalb generell hingenommen werden.
So hat das Amtsgericht München in einem konkreten Fall geurteilt: Es ging um einen Baum, von dem Äste und Blätter aufs Grundstück der Klägerin fielen und die Regenrinne des Hauses verstopften. Sie verlangte vor Gericht eine jährliche Laubrente von mehreren Hundert Euro – und scheiterte mit ihrem Anliegen. (AZ 114 C 31118/12). Das Gericht begründete sein abschlägiges Urteil damit, dass alle umliegenden Grundstücke ähnlich bepflanzt waren. Eine Beeinträchtigung durch Laub vom Nachbarn sei somit ortsüblich und „durch einen durchschnittlich empfindenden und denkenden verständigen Durchschnittsbenutzer“ hinzunehmen.
Urteile: Der lange Weg zur Laubrente
Da es sich bei der Laubrente immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann der Rechtsweg lang und beschwerlich sein. Das liegt unter anderem daran, dass rechtliche Regelungen widersprüchliche Interpretationen zulassen, wie folgender Fall zeigt.
Ein Grundstückbesitzer klagt auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen, die nahe an seinem Grundstück stehen und es stark mit Laub verschmutzen. Das Landgericht Chemnitz und das Oberlandesgericht Dresden wiesen die Klage ab. Die Begründung: Laut Sächsischem Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) hätte der Kläger fünf Jahre Zeit gehabt, um die grenznahe Bepflanzung mit sehr hohen Bäumen zu bemängeln. Das hat er nicht getan. Deshalb gingen die Gerichte davon aus, dass ein Ersatzanspruch aufgrund des herabfallenden Laubes nicht bestehen würde.
In dritter Instanz hob der Bundesgerichtshof (BGH) beide Entscheidungen auf: Der Kläger hat demnach doch Anspruch auf eine Laubrente vom Nachbarn. Die Begründung des BGH: Der Anspruch auf Laubrente besteht bei starker Beeinträchtigung – völlig unabhängig vom Nachbarrechtsgesetz. Dessen Regelungen untersagen unter bestimmten Vorbedingungen lediglich die Beseitigung oder den Rückschnitt der Bäume (AZ V ZR 8/17).
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