27. November 2024, 14:38 Uhr
Fake oder Fakt? Schnee räumen: Wann, wie oft und für wen ist Schnee schippen Pflicht?
Jeden Winter verlangt das Schneeräumen Mietern und Hausbesitzern viel Arbeit ab. Mieter können dazu verpflichtet sein, die Einfahrt und angrenzenden Gehwege des Grundstückes von Schnee und Eis zu befreien. In der Praxis führt das Versäumen dieser wichtigen Pflicht häufig zu Streit zwischen Mietern, Vermietern und auch Passanten. Was es rund ums Thema Räum- und Streupflicht zu beachten gibt, liest du in diesem Artikel.
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Grundsätzliches: Wer muss den Schnee auf dem Gehweg räumen?
Die Regelungen zur Streu- und Räumpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Die Kommunen sind dazu verpflichtet, Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien. Die meisten Gemeinden machen allerdings von ihrem Recht Gebrauch, die Verkehrssicherungspflicht per Satzung an die Anwohner beziehungsweise die Grundstücksbesitzer zu übertragen.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen. Hauseigentümer oder Vermieter sind also verantwortlich für das Schneeräumen auf ihrem Grundstück, könnendiese Aufgabe aber an die Mieter, einen Hausmeister oder einen Räumdienst abgeben. Wichtig: Dies muss allerdings im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt werden.
Außerdem muss der Vermieter selbst kontrollieren, ob Mieter oder beauftragte Räumdienste ihrer Pflicht nachkommen. Deshalb können Vermieter auch haftbar gemacht werden, wenn ein Fußgänger auf dem Gehweg vor dem Haus stürzt, weil der Weg nicht frei von Schnee und Glatteis ist.
Befindet sich vor dem Haus ein einseitiger Gehweg, sollten sich Grundstückseigentümer bei der Gemeinde informieren, welche Straßenseite für das Räumen des Schnees verantwortlich ist oder sich mit den anderen Hauseigentümern einigen.
Übrigens: Mieter müssen sich nicht um Streusalz, Schneeschieber und Co. kümmern. Stattdessen müssen Vermieter die nötige Ausrüstung zur Verfügung stellen.
Wie muss der Gehweg geräumt werden?
Wer für das Schneeräumen zuständig ist, muss sich vor allem um den Gehweg kümmern – für die Fahrbahn gilt die Räumpflicht nicht. Es müssen der Bürgersteig vor dem Haus und der Weg zur Haustür geräumt werden. Für Fußgänger muss vor dem Grundstück ein Streifen auf einer Breite von einem bis 1,50 Meter von Schnee befreit werden. So können zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeigehen. Auch der Zugang zur Haustür muss frei sein.
Anliegerstraße ohne Gehweg: Gilt die Räumpflicht dennoch?
Es gibt auch Wohngebiete, in denen kein Gehweg vorhanden ist. Die Räumpflicht muss dann aber trotzdem erfüllt und der Abschnitt von Schnee und Eis befreit werden, um die Sturz- und Verletzungsgefahr zu minimieren. Fußgänger müssen diesen Bereich ebenfalls sicher durchqueren können. In der Ortssatzung kann zum Beispiel vorgeschrieben sein, dass in solchen Situationen ein Streifen entlang der Grundstücksgrenze geräumt werden muss.
Wann muss man Schneeräumen?
Nicht nur die Räum- und Streupflicht ist bundesweit uneinheitlich geregelt, auch die Zeiten, wann ein Grundstück geräumt und gestreut werden muss. Die genauen Vorgaben für das Schneeräumen legen ebenfalls die Satzungen der Kommunen fest. Gut zu wissen: Weder Hauseigentümern noch Mietern ist zuzumuten, der Räumpflicht rund um die Uhr nachzukommen.
In der Regel muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht immer dann geräumt werden, wenn Fußgänger unterwegs sind – werktags meist von 7 bis 20 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen musst du allerdings nicht so früh raus zum Schneeräumen: Die Räumpflicht greift dann üblicherweise ab 9 Uhr.
Hast du spezielle Fragen zu den Regelungen in deiner Kommune, solltest du dich an die Gemeindeverwaltung wenden – auch um Streit mit anderen Hauseigentümern oder dem Vermieter zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzung, kann eine Mediation weiterhelfen, bevor rechtliche Schritte folgen.
Schneeräumen vergessen: Wer haftet nach einem Unfall?
Hast du das Schneeräumen versäumt und es kommt zu einem Unfall auf dem Grundstück oder auf den angrenzenden Gehwegen, muss du als Hauseigentümer oder zum Schneeräumen verpflichteter Mieter für den entstandenen Schaden einstehen. Dem Verletzten steht dann ein Schmerzensgeld zu, die Höhe variiert je nach Bundesland.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist der Verletzte jedoch in der Nachweispflicht. Der Räum- und Streupflichtige muss dann entsprechende Beweise zur Entlastung vorlegen. Tipp: Fotos oder Videos von der Unfallstelle als Dokumentation können die Klärung später erleichtern.
Ausnahmen: Wann Schneeräumen vor 7 Uhr Pflicht ist
In bestimmten Fällen muss die Räumpflicht auch schon vor 7 Uhr morgens erfüllt werden. Das gilt beispielsweise für Arbeitgeber: Etwa, wenn ein Unternehmen den offiziellen Arbeitsbeginn auf eine frühere Uhrzeit legt. Dann muss das Gelände der Arbeitsstätte zu dieser Zeit geräumt sein.
So urteilte zum Beispiel das Oberlandesgericht Koblenz im Falle einer Angestellten einer Metzgerei, die sich auf dem Betriebsgelände wegen Schnee und Eis den Oberarm brach. Der Arbeitgeber war in diesem Fall schadensersatzpflichtig, weil er den Arbeitsbeginn für 5 Uhr festgelegt hatte und er sich früher um das Schneeräumen hätte kümmern müssen, so das Gericht (AZ 5 U 1479/14).
Auch Gastwirte müssen früher oder später raus zum Schneeräumen, denn während der gesamten Öffnungszeiten müssen sie damit rechnen, dass die Wege vor dem Haus benutzt werden. Sie müssen also auch nach 20 Uhr für einen freien Bürgersteig sorgen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Und was, wenn es dauerhaft schneit?
Sieht es nach anhaltendem Schneefall aus, dann kannst du die Schaufel erst einmal wieder wegstellen. Du musst nicht laufend den Schnee räumen, wenn der Gehweg ohnehin sofort wieder zuschneien würde.
So entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht (OLG) Celle 2004 zum Thema Streupflicht (AZ 9 U 220/03). Im konkreten Fall ging es um anhaltenden Glatteisregen, der die Bemühungen des streupflichtigen Anwohners, die Glätte auf dem Gehweg zu beseitigen, immer sofort wieder zunichtemachte.
„Die Streupflicht entfällt (...), wenn dem grundsätzlich Pflichtigen unter den gegebenen extremen Wetterbedingungen ein Streuen aussichtslos erscheinen darf“, so das OLG Celle. Entsprechendes gilt laut Rechtsprechung auch für anhaltenden Schneefall, der das Räumen für den Moment nutzlos macht.
Und wie oft muss man Schneeräumen?
Ab wie viel Zentimeter Schnee du räumen solltest und wie häufig, ist nicht festgelegt. Stattdessen solltest du die Wetterlage immer im Blick behalten. Denn: Sobald es aufhört zu schneien, muss der Räumpflichtige den frisch gefallenen Schnee räumen und bei Bedarf auch die Wege streuen. Schneit es den ganzen Tag mit Unterbrechungen immer wieder, muss gegebenenfalls mehrfach geräumt werden.
Wer also tagsüber arbeitet, muss trotzdem Schnee räumen – im Homeoffice könntest du zwischendurch eine Pause zum Schneeschippen einlegen. Bist du nicht zu Hause, solltest du dir für diesen Fall eine Vertretung organisieren, die sich darum kümmert. Bist du beispielsweise als Mieter zu deiner „Winterdienstwoche“ im Urlaub, braucht es bei Bedarf auch eine Vertretung, um den Gehweg zu räumen und zu streuen.
FAQ
- Muss man Schnee räumen, wenn man arbeitet?
Auch wenn du arbeitest, bist du verpflichtet, der Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg vor deinem Grundstück nachzukommen. Bist du nicht zu Hause, solltest du dir eine Vertretung für das Schneeräumen organisieren.
- Wer muss auf einem einseitigen Gehweg im Winter Schnee räumen?
Wer einen einseitigen Gehweg räumen muss, kann in der Satzung einer Gemeinde geregelt sein und ist daher von Ort zu Ort unterschiedlich. Ist dies nicht der Fall, sollten sich Nachbarn untereinander einigen.
- Wann muss man Schnee räumen?
Wann und wie oft du Schnee räumen musst, ist nicht grundsätzlich festgelegt. Stattdessen solltest du dich an der Wetterlage orientieren. Schneit es dauerhaft, musst du nicht sofort raus, sondern erst, wenn der Schneefall aufgehört hat.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.