1. Dezember 2023, 10:38 Uhr
Darf ich eigentlich? Rauchbelästigung durch Nachbarn: Das gilt für Kamin und Co.
Ein Kamin ist der Wunsch vieler Hauseigentümer: So kannst du es dir im Herbst oder Winter bei knisterndem Kaminfeuer gemütlich machen. Allerdings können sich Nachbarn durch die Rauchentwicklung belästigt fühlen. Hier erfährst du, worauf du achten musst, wenn du einen Kamin besitzt – und was du tun kannst, wenn dich der Rauch aus dem Nachbarkamin stört.
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Das ist beim Betrieb von Kamin und Kaminofen zu beachten
Welche baulichen Voraussetzungen für Feuerstätten wie Kamine, Holzöfen und Co. gelten, legen die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer fest.
Grundsätzlich müssen Feuerstätten vorschriftsgemäß installiert und ordnungsgemäß genutzt werden. Abgase müssen so abgeleitet werden, dass sie keine Gefahr oder Belästigung für andere darstellen.
In der Nähe der Feuerstätte solltest du einen Rauchmelder installieren und diesen regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüfen. Auch Geräte zur Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts in der Luft sind empfehlenswert.
Wer einen Kamin betreibt, muss außerdem geeignete Brennmaterialien verwenden. Empfehlungen können beispielsweise der zuständige Schornsteinfeger oder der Kaminhersteller aussprechen. Gleiches gilt ebenfalls beim Gebrauch von Feuerschalen und -körben, die im Freien verwendet werden.
Welche Materialien dürfen verfeuert werden?
Gemäß § 3 Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind vor allem folgende Materialien geeignet:
- Stein-, Braun- und Holzkohle sowie -briketts
- Holzbriketts oder -pellets
- trockenes, naturbelassenes Holz inklusive Rinde sowie Zapfen, Reisig oder unbehandelte Sägespäne
Aufgrund ihrer Beschaffenheit sind als Brennmaterial ungeeignet:
- mit bestimmten Mitteln behandeltes, beschichtetes oder gestrichenes Holz, Sperrholz sowie Span- und Faserplatten
- Holzmaterial mit einem Feuchtigkeitsgehalt über 25 Prozent
- Papier, Pappe oder brennbare Abfälle
Durch die Verfeuerung letztgenannter Materialien entstehen Feinstaub und giftige Dämpfe. Gemäß § 326 Strafgesetzbuch (StGB) gilt diese als illegale Abfallbeseitigung und ist somit eine Straftat, für die hohe Bußgelder fällig werden können.
Feuerstättenschau: Pflicht für Kaminbesitzer
Zweimal alle sieben Jahre muss eine sogenannte Feuerstättenschau erfolgen. Ist diese erfolgt, legt der zuständige Bezirksschornsteinfeger im Feuerstättenbescheid fest, welche Maßnahmen regelmäßig durchzuführen sind – beispielsweise Überprüfungen, Messungen und Reinigungsarbeiten.
Gut zu wissen: Änderungen am Feuerstättenbescheid dürfen nur im Rahmen der Feuerstättenschau oder auf Grundlage der Kehrbuchdaten erfolgen.
Stellt der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau eine starke Rußentwicklung fest und nimmt diese zum Anlass, eine häufigere jährliche Reinigung anzuordnen, ist das rechtens, wie das Verwaltungsgericht Nürnberg entschied (AZ W 6 K 16.557).
Wichtig: Auch ein selten genutzter Kamin muss regelmäßig gereinigt werden. Halten sich Immobilienbesitzer nicht an die im Feuerstättenbescheid festgelegten Abstände für die Kehrpflicht, kann ein Zwangsgeld angedroht werden (AZ 6 S 1089/07).
Rauchbelästigung durch Nachbarn: So vermeidest du den Konflikt
Im Winter nutzt dein Nachbar seinen Kamin regelmäßig und du fühlst dich durch entstehenden Rauch belästigt? Dann solltest du zunächst das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn suchen. So kannst du die Angelegenheit sachlich klären und beschreiben, inwiefern dich der Rauch beeinträchtigt. Damit ein solches Gespräch nicht in einem ausgedehnten Konflikt endet, kann eine Mediation durch eine dritte unbeteiligte Person hilfreich sein.
Immissionsschutzgesetz: Hält der Nachbar die Richtwerte ein?
Unter Umständen liegt beim Schornstein deines Nachbarn ein Mangel vor, der ihm gar nicht bewusst ist. Das Immissionsschutzgesetz ist bei Rauchbelästigung eindeutig: Kamine und Brennöfen müssen die in § 5 BImSchV festgelegten Immissionsrichtwerte einhalten. Der Schornsteinfeger kann prüfen, ob das beim betroffenen Kamin der Fall ist.
Werden die vorgeschriebenen Werte überschritten, kann der Kaminbesitzer mit einem Feinstaubfilter nachrüsten, den Ofen austauschen oder ihn komplett außer Betrieb nehmen. Dazu wird der Schornsteinfeger üblicherweise bei den Ordnungsbehörden Anzeige erstatten – nicht wegen der Rauchbelästigung, sondern wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz.
Hält dein Nachbar die gesetzlichen Vorgaben ein, kann gemäß Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keine Stilllegung des Kamins erwirkt werden (AZ 1 A 10876/09). Betroffene müssten dann selbst Maßnahmen ergreifen, um sich vor Rauch und Geruch zu schützen.
Wohnst du zur Miete, hast du unter Umständen die Möglichkeit zur Mietminderung wegen der Rauchbelästigung. Das ist jedoch stark einzelfallabhängig – eine Beratung von einem Fachanwalt für Mietrecht kann dir weiterhelfen.
Nicht nur die Rauchentwicklung eines Kamins, sondern auch auf dem Balkon rauchende Nachbarn können als störend empfunden werden. In unserem Ratgeber zum Thema Rauchen auf dem Balkon liest du, was hierbei erlaubt ist und was nicht.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.