Rauchmelder: Mieter oder Vermieter – wer ist in der Pflicht? © istock.com/MachineHeadz

26. Juli 2022, 11:45 Uhr

So geht’s richtig Rauch­mel­der: Mieter oder Vermieter – wer ist in der Pflicht?

In deiner Wohnung befinden sich keine Rauchmelder und du fragst dich, wer für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht zuständig ist? Oder du hast Rauchmelder und dein Vermieter weigert sich, für die Instandhaltung zu sorgen? Wo die Rauchmelderpflicht gilt, welche Aufgaben sie umfasst und wie du deinen Anspruch auf Rauchmelder geltend machen kannst, erfährst du hier.

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Rauch­mel­der in Miet­woh­nun­gen: Mitt­ler­wei­le überall in Deutsch­land Pflicht

Rauchmelder können im Brandfall Leben retten. Trotzdem war die Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern zum Einbau der Geräte lange Zeit uneinheitlich. Mittlerweile gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten in allen 16 Bundesländern. Auch auf Altbauten wurde die Regelung mittlerweile überall ausgedehnt, zuletzt im Juni 2022 in Sachsen.

Rauchmelder müssen in der Regel mindestens in allen Schlaf- und Kinderzimmern angebracht werden sowie in Fluren, wenn diese im Brandfall als Fluchtweg dienen.

Welche Rauch­mel­der­pflich­ten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Für das Anbringen von Feuermeldern ist gemäß allen Landesverordnungen der Vermieter oder der Hauseigentümer verantwortlich. Die Pflicht zur Wartung beziehungsweise Instandhaltung obliegt in vielen Bundesländern jedoch offiziell den Mietern: in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Das bedeutet konkret: Vermieter müssen die vorgeschriebenen Rauchmelder kaufen und für die Installation sorgen. Ist ein Austausch notwendig, müssen sie auch die neuen Rauchmelder bezahlen. Sie dürfen diese Pflicht nicht auf den Mieter abwälzen, können die Kosten unter Umständen aber als Modernisierungsmaßnahme umlegen.

Nicht zulässig ist es aber, wenn Vermieter die Leihkosten für Rauchwarnmelder in Form von Betriebskosten auf Mieter umlegen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2022 (AZ VII ZR 379/20). Die Begründung: Leihkosten seien keine Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (BetrKV), sondern gleichzusetzen mit Anschaffungskosten. Sie dürften daher nicht auf die Mieter abgewälzt werden, so der BGH.

Wenn es um die Wartung geht, kann die Rechtslage je nach Landesverordnung kompliziert werden. Denn: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung vorschriftsmäßig ausgestattet ist. Er ist demnach auch verpflichtet, die auf seine Veranlassung installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten. Das widerspricht häufig der Vorgabe der Landesbauordnungen, die den Mieter bei der Wartung in die Pflicht nehmen. Hinzu kommt: Selbst wenn Mieter die Rauchmelder prüfen müssen, muss der Vermieter kontrollieren, ob sie das auch tun.

Ein Beharren auf gesetzlichen Pflichten hilft daher in der konkreten Situation wenig. Bist du als Mieter gemäß Mietvertrag und/oder Landesverordnung zur Wartung verpflichtet, solltest du den Ablauf am besten mit deinem Vermieter besprechen, damit ihr beide auf der sicheren Seite seid. Wie und wann soll die Wartung und Kontrolle jeweils erfolgen? Wer macht was? Bitte deinen Vermieter um eine kurze Einweisung. Wichtig ist es, eine für beide Seiten praktikable Lösung zu finden, damit die Rauchmelder im Ernstfall funktionieren.

Möglich ist auch eine Lösung, wie sie häufig bei der Treppenhausreinigung angewandt wird: Die Pflicht liegt offiziell bei den Mietern, aber der Vermieter beauftragt eine Fachfirma und legt die Kosten per Betriebskostenabrechnung auf die Mieter um.

Nahaufnahme Mietvertrag
© istock.com/wakila

Kein Rauch­mel­der in der Wohnung trotz Pflicht: So machen Mieter ihre Rechte geltend

Wenn in deiner Wohnung trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Rauchmelder installiert sind, solltest du deinen Vermieter ruhig und sachlich auf die Rauchmelderpflicht ansprechen. Reagiert er darauf nicht, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Weise deinen Vermieter schrift­lich auf die Sachlage hin.
  • Nimm Bezug auf die jeweils geltende Rechts­la­ge deines Bundeslandes.
  • Fordere deinen Vermieter explizit auf, die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Rauch­mel­der zu installieren.
  • Setze deinem Vermieter eine Frist für den Einbau, zum Beispiel von 14 Tagen.

Rührt sich dein Vermieter oder deine Hausverwaltung auch nach dieser expliziten Aufforderung nicht, kannst du dich zum Beispiel an die örtliche Bauaufsichtsbehörde wenden. Diese wird den Vermieter dann ebenfalls auf seine Pflichten hinweisen. Ignoriert der Vermieter diese offizielle Aufforderung, kann die Behörde ein Bußgeld verhängen.

Manche Mieter werden im Interesse ihrer Sicherheit selbst aktiv und kaufen Rauchmelder für ihre Wohnung auf eigene Rechnung. Tust du das, kannst du dir die entstandenen Kosten vom Vermieter erstatten lassen oder mit der nächsten Mietzahlung verrechnen. Um den Streit nicht eskalieren zu lassen, solltest du deinem Vermieter jedoch vorher mitteilen, dass du dich zu diesem Schritt gezwungen siehst, und ihn ein letztes Mal bitten, seiner Pflicht nachzukommen.

Ein weiterer Schritt kann unter Umständen eine Mietminderung sein. Das solltest du allerdings besser nicht ohne juristischen Rat tun. Wenn du die Miete zu stark kürzt, kann das negative Konsequenzen für dich nach sich ziehen. Mietminderungstabellen geben gute Anhaltspunkte, in welcher Höhe die Mietminderung angemessen sein kann, sind aber nicht immer auf die eigene Situation übertragbar. Mehr zum Thema Mietminderung liest du auf unserer Themenseite.

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