Gärtner steht mit Rechen neben einem herbstlichen Blätterhaufen und einer Schubkarre Photographee.eu, Fotolia

22. September 2015, 15:32 Uhr

Sicher durch den Herbst Recht­li­ches zum Herbst: Alles zum Thema Laub und Co.

Immer wenn es Herbst wird, kann man sie in den Gärten und Hinterhöfen hören: Gemeint sind nicht die Unmengen von fallenden Blättern, sondern die lauten, erregten Stimmen der Nachbarn. Herbstzeit ist Streitzeit! Und Streitthema ist oft das Herbstlaub. Geht es einmal zu hitzig zur Sache, kann ein Privat-Rechtsschutz helfen.

Rechtlichen Ärger mit dem Nachbarn? Ein guter Rechtsschutz bringt Licht in die dunkle Jahreszeit. >>

Was tun, mit dem Laub vom Nachbarn?

Für die einen ist das bunte Blättermeer im Herbst einfach nur schön anzusehen. Andere sind genervt von dem "Abfall", insbesondere dann, wenn das Laub vom Nachbarn stammt und das eigene Grundstück bedeckt. Doch wie sieht es rechtlich aus – wer ist für die Entsorgung der Blätter zuständig? Die Antwort ist simpel: Jeder Grundstücksbesitzer ist grundsätzlich für das Laub auf seinem Grundstück verantwortlich, auch wenn dieses vom Baum des Nachbarn stammt.

Hier kann es jedoch Ausnahmen geben: Kommt es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Nachbars Blätterpracht – etwa dann, wenn Laub vom Nachbarn die eigene Dachrinne verstopft oder in erheblichen Mengen aufs eigene Grün nieder rieselt – können Gerichte eine sogenannte Laubrente verhängen. Eine Laubrente meint eine finanzielle Entschädigung durch die Beeinträchtigungen des eigenen Grundes durch das eines Nachbarn. Ob eine solche gerechtfertigt ist, obliegt dem jeweiligen Einzelfall.

Laub auf dem Gehweg: Müssen Anwohner Laub kehren?

"Die Post ist da!", waren seine letzten Worte, bevor der Briefträger auf dem nassen Laub vor Ihrem Grundstück ausrutschte, sich verletzte und erfolgreich Schadensersatz einklagte. Damit es nicht zu diesem Szenario kommt, sollten Sie ähnlich wie im Winter mit Schnee und Eis, im Herbst dafür sorgen, dass die Gehwege vor Ihrem Grundstück sowie der Weg zu Ihrer Tür oder Ihrem Briefkasten frei von rutschigem Laub sind. Übrigens: Als Mieter müssen Sie Laub in der Regel nur dann kehren, wenn dies ausdrücklich in Ihrem Mietvertrag steht.

Licht ins Dunkle bringen: Beleuch­tungs­pflicht im Herbst wahrnehmen

Auch in Sachen Licht erfordert der Herbst Rücksichtnahme von Anwohnern. Offiziell beginnt ab sieben Uhr morgens der "Verkehr". So müssen Sie zu Beginn der dunklen Herbstzeit dafür sorgen, dass Ihr Hauseingang ausreichend beleuchtet ist und so keine Gefahr für andere droht. Dies gilt nicht nur für den Herbst, sondern ganzjährig. Sind Sie Mieter, kümmert sich normalerweise Ihr Vermieter darum.

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