1. Juni 2017, 13:46 Uhr
Ärger beim Auszug Schäden in der Mietwohnung: Beweislast liegt beim Mieter
Schäden in der Mietwohnung sind keine Seltenheit. Der Vermieter kann dann auf Schadensersatz bestehen. Natürlich möchten Sie nicht für Beschädigungen zahlen, die bereits vom Vormieter verursacht wurde. Da die Beweislast im Zweifelsfall bei Ihnen liegt, ist ein detailliertes Abnahmeprotokoll ratsam.
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Urteil: Mieter haftet für Schäden in der Mietwohnung
Vor dem Amtsgericht Saarbrücken wurde jüngst ein Fall verhandelt, in dem ein Vermieter von seiner ehemaligen Mieterin für stark abgenutzte Türen und Türrahmen entschädigt werden wollte. Die Frau erklärte, die Türen seien schon bei ihrem Einzug in einem schlechten Zustand gewesen und verweigerte deshalb die Zahlung. Da im Übergabeprotokoll beim Einzug aber keine derartigen Schäden erwähnt waren, konnte die Mieterin das nicht beweisen und das Gericht entschied folglich zu Gunsten des Vermieters (AZ 120 C 12/16).
Beweislast für Mieter und Vermieter
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 280 Absatz 1, dass eine Mietsache unbeschädigt zurückgegeben werden muss, wenn der Mietvertrag endet. Deshalb ist der Vermieter schadensersatzberechtigt, wenn Sie Schäden in seiner Mietwohnung verursachen.
Der Vermieter muss dafür lediglich beweisen, dass der Schaden beim Auszug tatsächlich besteht. Dazu kann er das Abnahmeprotokoll, Fotos, Gutachten oder Zeugenaussagen von Handwerkern anführen. Existierende Schäden in der Mietwohnung nachzuweisen ist für den Vermieter folglich sehr einfach.
Wenn Sie als Mieter abstreiten, den Schaden verursacht zu haben, liegt die Beweislast bei Ihnen. Zeugenaussagen sind dabei nicht ausreichend. Es ist also für Sie als Mieter also grundsätzlich sehr schwierig, nachzuweisen, dass Sie einen Schaden nicht verursacht haben.
Umfangreiches Abnahmeprotokoll beugt Ärger vor
Da die Beweislast im Streitfall bei Ihnen als Mieter liegt, sollten Sie vor dem Einzug alle kleineren und größeren Mängel in der Mietwohnung dokumentieren. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass alle vorhandenen Schäden ins Abnahmeprotokoll aufgenommen werden. Zudem sollten Sie die Mängel direkt bei der Wohnungsübergabe fotografieren. Es mag zunächst kleinlich wirken, doch auf lange Sicht können Sie sich damit eine Menge Ärger und Kosten ersparen. Achten Sie außerdem darauf, dass das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben wird.
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