27. Februar 2017, 15:52 Uhr
Neues Türschloss Schloss austauschen in der Mietwohnung: Rechte als Mieter
Dürfen Mieter selbst das Schloss austauschen oder ist das in einer Mietwohnung nicht erlaubt? Und darf auch ein Sicherheitsschloss eingebaut werden? Generell ist das möglich, allerdings sind bestimmte Punkte zu beachten.
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Schloss austauschen in der Mietwohnung erlaubt
Der Mieter hat gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das alleinige Recht zur Nutzung der Wohnung. Deshalb darf er in seiner Mietwohnung auch das Schloss austauschen, wenn er dies wünscht. Ein Grund kann zum Beispiel die Befürchtung sein, dass der Vormieter noch über einen Schlüssel verfügt. Der Mieter muss allerdings selbst die Kosten für den Austausch übernehmen und ist zum Rückbau verpflichtet, wenn er wieder auszieht.
Anders liegt der Fall, wenn das Schloss ausgetauscht werden muss, weil es beschädigt ist: In den meisten Fällen muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, weil es sich um Verschleiß handelt. Lediglich wenn der Mieter nachweislich die Schuld an dem Schaden trägt, muss er die Kosten selbst übernehmen.
Kein Anspruch auf ein Sicherheitsschloss
Um Einbrüchen vorzubeugen, empfiehlt die Polizei ein Sicherheitsschloss. Mieter können das allerdings nicht von ihrem Vermieter einfordern, wenn sie sich mit einem konventionellen Schloss unsicher fühlen. Falls sie auf eigene Kosten in der Mietwohnung das Schloss austauschen wollen, ist das aber meist kein Problem. Allerdings gilt auch hier: Der Mieter muss diese Veränderung beim Auszug rückgängig machen. Da bei einem Sicherheitsschloss die Tür aufgebohrt werden muss, kann das recht umständlich sein. Um Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie in so einem Fall zunächst das Gespräch mit ihm suchen. Möglicherweise lässt er sich überzeugen, dass ein Sicherheitsschloss sinnvoll ist und übernimmt freiwillig die Kosten.
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