24. Juli 2020, 10:00 Uhr
So geht’s richtig Sommergewitter im Anmarsch: Was tun bei Unwetterschäden?
Das Wetter kann es in sich haben, auch im Sommer. Starkregen lässt Keller volllaufen, Stürme decken Dächer ab und entwurzeln Bäume, Blitze legen die Elektroinstallationen lahm. Bei vielen typischen Unwetterschäden zahlt oft die Versicherung – man sollte allerdings wissen, welche. Damit es keinen Stress bei der Entschädigung gibt, musst du bei einem Schaden außerdem selbst aktiv werden. Wie du bei Sturmschäden richtig reagierst, liest du hier.
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Welche Versicherung ist bei Unwetterschäden zuständig
Die Abwicklung von Unwetterschäden ist ein wenig kompliziert, weil dafür nicht nur eine Versicherung infrage kommt. Welche zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde.
- Hausratversicherung: Kommt für Schäden an beweglichen Gütern innerhalb der Wohnung oder des Hauses auf. Beispielsweise, wenn der Blitz einschlägt und dadurch der Fernseher kaputtgeht. Allerdings nur, wenn solche Überspannungsschäden mitversichert sind. Das ist nicht immer der Fall. Auch wenn Hochwasser deine Einrichtung zerstört, ist das nicht unbedingt mitversichert. Mehr dazu erfährst du im Unterpunkt “Elementarschadenversicherung”.
- Wohngebäudeversicherung: Für Sturmschäden am Haus, zum Beispiel durch einen umgestürzten Baum, abgedeckte Dächer oder durch Hagel zerstörte Fenster, kommt die Gebäudeversicherung auf. Sturm herrscht für die Versicherung allerdings erst ab Windstärke 8, darunter greift sie oft nicht. Eine Gebäudeversicherung kann nur der Hauseigentümer abschließen. Wenn du zur Miete wohnst, ist das also Sache des Vermieters. Trotzdem solltest du als Mieter deinen Vermieter bei Unwetterschäden am Haus schnellstmöglich informieren, damit er sich um die Abwicklung mit der Versicherung kümmern kann.
- Elementarschadenversicherung: Wenn Starkregen für Hochwasser sorgt oder die Kanalisation überlastet ist und damit für überflutete Keller und Wohnungen sorgt, zahlen sowohl Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherungen oft nicht. Denn Schäden durch sogenanntes Oberflächenwasser sind bei diesen Versicherungen häufig ausgeschlossen. Stattdessen brauchst du dafür eine Elementarschadenversicherung, die du oft als Zusatzoption zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung hinzubuchen kannst.
- Kfz-Kaskoversicherung: Wird dein Auto durch einen Sturm beschädigt, zum Beispiel durch umherwehende Teile, ist das meist ein Fall für die Kfz-Versicherung. Es sei denn, es lässt sich ein Schuldiger ausmachen. Kracht beispielsweise ein Baum vom Grundstück des Nachbarn auf den Wagen, ist dessen Haftpflichtversicherung zuständig. Wichtig zu wissen: Eine Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel erst für Unwetterschäden, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 hatte, Vollkasko unabhängig von der Windstärke.
- Haftpflichtversicherung: Wenn dein eigenes Hab und Gut beschädigt wurde, hilft dir eine Haftpflicht zwar nicht weiter. Aber sie übernimmt die Kosten, wenn du für Schäden zur Verantwortung gezogen wirst, die anderen entstanden sind. Wie zum Beispiel durch den erwähnten Baum von deinem Grundstück, der auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn gestürzt ist.
Pflichten von Versicherten im Schadensfall
Wenn du einen Unwetterschaden meldest, hast du einige Pflichten zu erfüllen. Kommst du denen nicht nach, darf die Versicherung die Leistung kürzen oder unter Umständen sogar komplett verweigern.
Besonders wichtig: die Schadensminderungspflicht. Du musst Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Allerdings nur in dem Rahmen, in dem dies gefahrlos für dich möglich ist. Du musst also nicht auf das abgedeckte Dach steigen, um es provisorisch zu flicken. Aber zumindest den darunter liegenden Bereich freiräumen und mit Planen zum Schutz vor eindringendem Regen abdecken.
Außerdem bist du verpflichtet, Schäden umgehend zu melden. Wer zu lange wartet und erst nach Tagen Bescheid gibt, läuft Gefahr, Leistungen verweigert zu bekommen. Erst aufzuräumen und dann die Versicherung zu informieren, ist eine schlechte Idee. Denn so sind die Schäden nur noch bedingt überprüfbar.
So gehst du bei Unwetterschäden richtig vor:
- Schaden dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos oder Videoaufnahmen.
- Schaden begrenzen, sofern möglich, beispielsweise durch Abdecken oder Abdichten.
- Versicherung informieren und weiteres Vorgehen absprechen.
- Schadensliste erstellen für die Versicherung. Falls vorhanden, lege Kaufbelege oder Quittungen für beschädigte Gegenstände bei.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.