Tierbestattung im Garten: Holzkreuz auf einem Haustiergrab Berty, Fotolia

11. August 2020, 10:58 Uhr

Darf ich eigentlich? Ver­stor­be­ne Tiere im Garten begraben: Ist das erlaubt?

Für die meisten Menschen ist es ein schwerer Schlag, wenn das geliebte Haustier stirbt. Wer die Möglichkeit hat, möchte seinen Hund oder seine Katze wohl am liebsten im eigenen Garten beerdigen. Die Übergabe an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt erscheint vielen als unwürdig. Doch ist es überhaupt erlaubt, ein Haustier im Garten zu begraben? Und welche Möglichkeiten gibt es für eine würdevolle Tierbestattung, wenn du keinen eigenen Garten hast? Wann du rechtlich auf der sicheren Seite bist und wofür Strafen drohen, liest du hier.

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Hund oder Katze im Garten begraben: Diese Regeln gelten

In der Regel dürfen die sterblichen Überreste kleinerer Tiere im Garten begraben werden. Eine Katze oder einen Hund auf dem eigenen Grundstück zu bestatten ist ohne besondere Erlaubnis möglich. Bei größeren Tieren, etwa einem Pony oder einem Alpaka, ist dafür eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes erforderlich. In jedem Fall müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, um Tiere im Garten begraben zu dürfen:

  • Das Tier darf nicht an einer mel­de­pflich­ti­gen Krankheit gestorben sein. In solchen Fällen ist die Bestat­tung im Garten grund­sätz­lich verboten, damit sich die Krank­heits­er­re­ger nicht verbreiten. Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz
  • Der Garten darf nicht in einem Wasser- oder Natur­schutz­ge­biet liegen. Wer hier ein Tier begräbt, riskiert eine Strafe. Geldbußen von bis zu 50.000 Euro sind möglich, da das Trink­was­ser gefährdet werden könnte.

Außerdem musst du folgende Regeln einhalten:

  • Das Grab muss min­des­tens ein bis zwei Meter von öffent­li­chen Wegen und Plätzen entfernt
  • Das Tier muss min­des­tens 50 Zen­ti­me­ter tief vergraben werden, damit keine anderen Tiere versuchen, den Kadaver auszugraben.
  • Der Tier­kör­per sollte in leicht ver­rot­ten­des Material gewickelt werden, bei­spiels­wei­se in eine Baum­woll­de­cke oder ein Handtuch.

Es gibt jedoch regional abweichende Regelungen. In Bremen zum Beispiel dürfen Hunde und Katzen aufgrund des hohen Grundwasserstandes nicht in Gärten bestattet werden, sondern nur Ziervögel und Kleinnager wie Hamster. Informiere dich im Zweifelsfall vorher beim örtlichen Veterinäramt oder frage deinen Tierarzt.

Als Mieter Erlaubnis des Ver­mie­ters einholen

Wenn du zur Miete wohnst, solltest du vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen, wenn du ein Tier im Garten bestatten möchtest. Wenn er nicht einverstanden ist oder die Nachbarn Bedenken haben, kannst du mit einer Urnenbestattung vielleicht einen Kompromiss finden: Der Tierkörper wird in einem speziellen Tierkrematorium eingeäschert und kann in einer Urne aus leicht zersetzlichem Material beigesetzt werden. Vielleicht tun sich Vermieter und Nachbarn mit dieser Variante leichter.

Alter­na­ti­ven zur Tier­be­stat­tung im Garten

Wer keinen eigenen Garten hat, findet in vielen Städten inzwischen auch spezielle Tierfriedhöfe. Deinen verstorbenen Hund heimlich im Wald zu begraben, weil ihr dort so gerne Gassi gegangen seid, ist keine gute Idee. Das Vergraben von toten Tieren auf öffentlichem Grund verstößt gegen das Tierkörperbe­sei­ti­gungs­gesetz und kann mit Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Anders als bei den sterblichen Überresten von Menschen gibt es für Tiere keine Friedhofspflicht. Wenn du dein Haustier im Tierkrematorium einäschern lässt, darfst du die Urne mit der Asche auch zu Hause aufbewahren. In der Regel darfst du die Asche auch verstreuen. Über den Hausmüll entsorgen darf man übrigens nur Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche, auf keinen Fall aber eine Katze oder einen Hund.

FAZIT
  • Ver­stor­be­ne Hunde und Katzen dürfen unter Ein­hal­tung bestimm­ter Regeln im Garten beerdigt werden, größere Tiere nur mit Genehmigung.
  • Tiere auf öffent­li­chem Grund zu begraben, ist nicht erlaubt und kann eine Strafe nach sich ziehen.
  • Mieter sollten ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor sie ein Tier im Garten begraben.
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