23. Februar 2016, 15:40 Uhr
Urteil Trotz Lärmbelästigung: Frau darf neun Papageien halten
Dauerhafte Lärmbelästigung durch Tiere kann unter Nachbarn für Streit sorgen, der zuweilen sogar vor Gericht endet. Einen Erfolg konnte dort jetzt eine Frau verbuchen, die in ihrem Haus neun Papageien gehalten hatte: Das Oberverwaltungsgericht in Münster sprach ihr dieses Recht zu.
Lauter Nachbar, lautes Tier: Die Frau hatte auf ihrem Grundstück in einem Wohngebiet in Geldern am Niederrhein mehrere Jahre lang Kakadus gehalten, zeitweise waren es neun Vögel gleichzeitig. Ihre Nachbarn hatten sich über die Lärmbelästigung durch die Tiere beklagt. Der Nachbarschaftsstreit schien entschieden, als die Stadtverwaltung der Frau 2013 verbot, mehr als zwei Papageien gleichzeitig zu halten. Die Tierhalterin klagte jedoch dagegen und bekam in zweiter Instanz Recht, nachdem sie vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert war. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster urteilte, dass sich die Stadt auf eine falsche Rechtsgrundlage, nämlich das Bauplanungsrecht, berufen habe, als sie die Einschränkung aussprach (AZ 10 A 985/14). Die Haltung von Haustieren gehöre zum Wohnen dazu, so die Richter – eine Zahl könne mit dem Verweis auf das Baurecht nicht vorgegeben werden. Praktisch bedeutet das, dass die Frau vorerst weiter die neun Papageien halten dürfte.
Die Richter des OVG wiesen jedoch auch darauf hin, dass die Klägerin möglicherweise gegen Lärmschutzvorgaben verstoßen habe, zumal sich Nachbarn immer wieder über Lärmbelästigung durch die Tiere beklagt hätten. Auf dieser Rechtsgrundlage wäre es nach Meinung des Gerichts für die Stadt vermutlich aussichtsreicher gewesen, der Frau die Haltung der vielen Papageien zu verbieten. Da die Vögel allerdings derzeit nicht mehr auf dem Grundstück untergebracht sind, besteht dazu momentan kein Anlass.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.