Ungeziefer in der Wohnung: Schädlingsbekämpfer im Schutzanzug Karin & Uwe Annas, Fotolia

29. Mai 2015, 13:40 Uhr

In der Regel zahlt Vermieter Unge­zie­fer in der Wohnung: Wer trägt die Kosten für den Kammerjäger?

Bettwanzen in der Matratze, Motten im Kleiderschrank oder Mäuse in der Küche - Ungeziefer in der Wohnung ist für Bewohner immer eine unangenehme Angelegenheit. Noch unangenehmer sind die Kosten für den Kammerjäger – doch müssen Mieter diese überhaupt zahlen? Die Antwort: Nein, grundsätzlich kommen die Vermieter für den Schädlingsbekämpfungseinsatz auf. Bei Problemen mit der Wohnung, kann ein Wohnungs-Rechtsschutz hilfreich sein.

Wenn der Vermieter Ärger macht, sollten Sie abgesichert sein. >>

Unge­zie­fer in der Wohnung: Grund­sätz­lich zahlt der Vermieter, es sei denn…

Eines vorweg: Haben Sie Ungeziefer in der Wohnung, müssen Sie dieses umgehend dem Vermieter melden. Wenn Sie den Mangel nicht melden, machen Sie sich laut Berliner Mieterverein unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig. Grundsätzlich kommt der Vermieter für die Kosten auf, wie unter anderem ein Urteil des Landgerichts München festlegte (LG München I WM 2001, 245). Die Ausnahme hier: Der Mieter hat den Schädlingsbefall schuldhaft verursacht, etwa wissentlich Mäuse in die Wohnung geholt – dann muss dieser den Kammerjäger bezahlen. Ein solcher Fall kommt in der Praxis jedoch äußerst selten vor; außerdem muss der Vermieter das Verschulden des Mieters beweisen.

Grund­sätz­lich besteht Recht auf Mietminderung

Muss das Ungeziefer in der Wohnung vom Kammerjäger aufwendig bekämpft werden, sodass eine vorübergehende Ausquartierung notwendig ist, können Sie als Mieter eine Mietminderung fordern. Auch besteht grundsätzlich das Recht auf eine Ersatzunterkunft, etwa dann, wenn giftige Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz kamen. Dieses Recht besteht bei Ungeziefer in der Wohnung wie bei anderen Mängeln auch. Der Berliner Mieterverein erklärt, dass ein extremer Befall, zum Beispiel durch gesundheitsgefährdende Ratten, sogar eine fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen kann. Die Art und Höhe der Mietminderung ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

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