
11. April 2017, 15:48 Uhr
Hühner auf dem Balkon? Urban Farming: Was ist für Mieter erlaubt?
Urban Farming liegt im Trend: Stadtbewohner bauen gerne selbst Gemüse an oder halten Nutztiere. Doch gerade für Mieter gibt es dabei gewisse Grenzen. Ist es zum Beispiel erlaubt, Hühner auf dem Balkon zu halten?
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Urban Farming in Maßen möglich
Wenn Sie auf dem Balkon ein paar Kräuter säen oder sich eine Tomatenpflanze zulegen, wird sicher kein Vermieter etwas dagegen haben. Klauseln im Mietvertrag, die Balkonpflanzen verbieten, sind außerdem unzulässig. Wer jedoch einen Baum auf dem Balkon pflanzt, geht zu weit und muss diesen nach einem Urteil des Amtsgerichts München entfernen (AZ 461 C 26728/15). Beim Urban Farming im Garten sollten Mieter sich immer mit dem Vermieter und gegebenenfalls den Nachbarn, die den Garten ebenfalls nutzen, über ihre Pläne verständigen, um Streit zu vermeiden. Auch bauliche Veränderungen an einem Balkon oder im Garten müssen vorher vom Vermieter erlaubt werden.
Hühner auf dem Balkon in der Regel nicht gestattet
Tierhaltung ist ein besonderer Bereich im Urban Farming. Während es in vielen Fällen erlaubt ist, Bienen im Garten zu halten, wurden zum Beispiel Hühner auf dem Balkon bereits in mehreren Gerichtsverfahren nicht erlaubt. So untersagte das Amtsgericht Köln einem Mieter, auf seinem Balkon und in der Wohnung zwei Hühner zu halten. Die Richter erklärten, die Haltung sei für die Hühner nicht artgerecht und bringe Verschmutzungen für die Nachbarn mit sich. Wenn Sie also Tiere halten möchten, die nicht als klassische Wohnungshaustiere anzusehen sind, sollten Sie immer zuerst den Vermieter um Erlaubnis fragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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