dunkle Nadelbäume vor Sonnenuntergang, Berge in der Ferne Gabriele Bignoli, Fotolia

13. Juli 2015, 10:56 Uhr

Negative Emission Ver­schat­tung durch Nach­bar­baum – kann er gefällt werden?

Jeder, der einen Garten besitzt, möchte im Sommer die Sonne dort genießen – Ärger über Verschattung hat da nichts zu suchen. Doch was, wenn der Baum im Nachbargarten Schatten über die Grundstücksgrenze hinaus wirft? Muss der Nachbar den Baum dann fällen? Nein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem aktuellen Urteil (AZ V ZR 229/14). Ein Paar klagte gegen die Stadt, weil Bäume ihr Grundstück verdunkelten. Sollten Sie einmal rechtlichen Ärger mit Ihren Nachbarn haben, hilft ein Privat-Rechtsschutz.

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BGH: Schatten werfende Bäume müssen nicht gefällt werden

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Paar gegen die Stadt Bielefeld, da Bäume von einer städtischen Grünanlage ihr Grundstück verdunkelten: Rund zehn Meter entfernt von der eigenen Grundstücksgrenze stehen zwei 25 Meter große Eschen, die Schatten in den Garten des klagenden Paars werfen.

Der BGH entschied in letzter Instanz, dass die Bäume nicht gefällt werden müssen. Es handele sich bei dem Schattenwurf um eine sogenannte negative Emission, bei der Licht entzogen werde – gegen negative Einwirkungen dieser Art haben Nachbarn jedoch in aller Regel kein Abwehrrecht. Nur in Extremfällen besteht ein Beseitigungsanspruch der negativen Einwirkungen. Im vorliegenden Fall sehen die Karlsruher Richter jedoch keine Notwendigkeit, die Fällung der Bäume anzuordnen. Die Begründung: Die Eschen werfen im Spätherbst ihr Laub ab und würden bis zum Frühjahr nichts verschatten.

Was tun bei Ver­schat­tung durch Nachbarbäume?

Anders als bei einer positiven Emission wie etwa Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung, können Grundstücksbesitzer, die sich durch Verschattung gestört fühlen also normalerweise nur wenig unternehmen. Sollte Ihr Nachbar große, Schatten werfende Bäume auf dem Grundstück stehen haben, können Sie in der Regel nur dagegen vorgehen, wenn Ihr Nachbar den Grenzabstand zu Ihrem Grundstück nicht eingehalten hat. Mehr dazu erfahren Sie im Streitlotse-Ratgeber: "Grenzabstand beachten: Streit mit Nachbarn vermeiden."

Sollten Sie sich durch Schatten von Nachbarbäumen beeinträchtigt fühlen, können Sie jedoch immer noch freundlich auf Ihre Nachbarn zugehen und die Problematik erklären. Im besten Fall lenken Ihre Nachbarn ein und lichten die Krone oder fällen den Baum zu Ihren Gunsten.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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