Vorfälligkeitsentschädigung: Eine Mappe mit Darlehensdokumenten und einem Spielzeughaus. Eisenhans, Fotolia

25. Januar 2016, 16:08 Uhr

Immobiliendarlehen kündigen Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung: BGH stärkt Kundenrechte

Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) hat ein verbraucherfreundliches Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditverträgen gefällt. Wer ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat und den Kredit vorzeitig ablösen möchte, muss dabei eingeräumte Sondertilgungsrechte angerechnet bekommen, so der BGH.

Immer auf der sicheren Seite: Der Komplett-Rechtsschutz hilft. >>

Wenn ein Darlehensnehmer seinen Kredit vorzeitig ablösen möchte, berechnet die Bank ihm als Ersatz für die Zinsen, die bis zum Vertragsende noch fällig geworden wären, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Ein typischer Fall: Der Kunde hat einen Kredit aufgenommen, um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren. Noch vor dem Auslaufen des Darlehensvertrages verkauft er die Immobilie jedoch wieder und löst den Kredit vorzeitig ab. Der BGH hat jetzt entschieden, dass die Bank dabei eingeräumte Sondertilgungsrechte berücksichtigen muss (AZ XI ZR 388/14). Anders lautende Klauseln im Kreditvertrag seien damit unwirksam, stellten die Richter klar. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nach dem Urteilsspruch also nicht unangemessen hoch ausfallen.

PrivatrechtsschutzMit diesem Urteil bestätigte der BGH eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen eine Klausel in Darlehensverträgen der Sparkasse Aurich-Norden geklagt, wonach zukünftige Sondertilgungen bei der Berechnung der Entschädigung nicht angerechnet werden. Da die Bank jedoch den Kunden Sondertilgungsrechte einräume und damit Zinserwartungen aufgebe, müsse sie dies bei der Vorfälligkeitsentschädigung auch berücksichtigen, wenn Kunden ihren Kredit vorzeitig ablösen, entschied der BGH. Andernfalls handele es sich um eine unzulässige Bereicherung der Bank, so die Richter – denn diese erhalte dann mehr Geld, als ihr gemäß der Zinserwartung zustehe.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.