5. April 2023, 11:38 Uhr
Darf ich eigentlich? Wann ist Hecke schneiden erlaubt, wann verboten?
Die eigene Hecke schneiden ist nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres erlaubt. Die Regeln dazu stehen im Bundesnaturschutzgesetz. Aber warum darfst du deine private Hecke nicht schneiden, wann du willst? Und was droht, wenn du gegen das Verbot verstößt? Das erfährst du hier.
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Wann darf man Hecken schneiden?
Wann du Hecken schneiden darfst, regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Maßgeblich ist § 39 Absatz 5 Satz 2.
- Demnach ist es vom 1. März bis zum 30. September, also über einen Zeitraum von sieben Monaten im Jahr, verboten, Hecken „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“.
- Erlaubt ist der Heckenschnitt im privaten Garten entsprechend im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar.
Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf Hecken, sondern auch auf Gebüsche, sogenannte lebende Zäune und andere Gehölze – und gemäß § 39 Absatz 5 Satz 3 BNatschG auch auf Röhrichte, also zum Beispiel Schilf, das an Seen und Teichen wächst.
Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld. Das Bundesnaturschutzgesetz ist allerdings nur eine allgemeine Richtlinie, von der manche Bundesländer abweichen. Die konkrete Höhe eines Bußgeldes wird dementsprechend je nach Bundesland und Einzelfall festgelegt.
Tiere sollen während der Brutzeit geschützt werden
Der Hintergrund für das Verbot ist nicht etwa die Ruhestörung der Nachbarn, beispielsweise durch eine motorbetriebene Heckenschere. Vielmehr geht es um Tierschutz: Viele Wildtiere ziehen im Frühjahr und Sommer ihre Jungen auf, Vögel bauen Nester und brüten. Das tun sie bevorzugt an geschützten Plätzen wie in oder unter Hecken.
Gemäß § 44 BNatschG ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen, zu töten, ihre Nester zu beschädigen oder die Aufzucht der Jungtiere zu stören. Genau das wäre der Fall, wenn eine Hecke kurzgeschnitten oder entfernt würde, in der sich beispielsweise ein Amselnest mit Jungtieren befindet.
Darf ich meine Hecke im Sommer also gar nicht schneiden?
Eine Ausnahme lässt das Gesetz für „schonende Form- und Pflegeschnitte“ gelten. Einzelne Zweige in Fasson zu bringen oder einen besonders störenden Ast abzuschneiden, ist gemäß § 39 Absatz 5 Satz 2 BNatschG jederzeit erlaubt. Allerdings solltest du auch dabei immer vorsichtig sein und vorher prüfen, ob sich eventuell Vogelnester oder andere Tiere in der Hecke befinden.
Auch ist es legal, die Hecke zu schneiden, wenn sie die Verkehrssicherheit bedroht. Möglich ist das etwa bei geschädigten Exemplaren, die umkippen und dabei Passanten verletzen könnten. Den Schnitt solltest du allerdings sicherheitshalber von der zuständigen Naturschutzbehörde prüfen und dir gegebenenfalls genehmigen lassen.
Urteil: Nachbar muss seine Hecke nicht vorsorglich zurückschneiden
Das Verbot, Hecken im Sommer deutlich zurückzuschneiden, führt manchmal zu nachbarschaftlichem Zwist. 2017 beschäftigte sich das Landgericht Freiburg mit so einem Fall (AZ 3 S 171/16).
- Ein Mann hatte seinen Nachbarn verklagt, weil dessen Hecke ihm im Sommer den Garten verschattet hatte.
- Der Kläger berief sich auf das Baden-Württembergische Nachbarrechtsgesetz, wonach Hecken nicht höher als 1,80 Meter wachsen dürften.
- Da Hecken im Sommer ja nicht geschnitten werden dürfen, wollte er den Nachbarn dazu verpflichten, die Hecke bereits während der Wintermonate entsprechend weit zurückzuschneiden.
Das Gericht wies die Klage ab und entschied: Ein Gartenbesitzer kann nicht dazu verpflichtet werden, seine Hecke im Winter so weit zurückzuschneiden, dass sie im Sommer eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Das sei praxisfern, denn das tatsächliche Wachstum einer Hecke während eines Sommers könne schließlich niemand vorhersehen.
Einen Rat können Hobbygärtner aus diesem Urteil aber trotzdem ziehen: Wer seine Hecke ohnehin schneiden will oder weiß, dass der Nachbar auf zu starken Pflanzenwuchs empfindlich reagiert, sollte die Schere vor Frühjahrsbeginn etwas großzügiger ansetzen. Dann haben sowohl Nachbarn als auch Tiere im Sommer ihre Ruhe.
- Vom 1. März bis zum 30. September ist es generell verboten, Hecken abzuschneiden.
- Formschnitte oder Rückschnitte von Trieben sind in diesem Zeitraum erlaubt.
- Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden, das je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen sein kann.
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