12. März 2015, 8:38 Uhr
Checkliste für Übergabe Wohnungsbesichtigung: Darauf sollten Sie achten
Auf den ersten Blick scheint eine Wohnung Ihren Wunschvorstellungen exakt zu entsprechen und nach der Wohnungsbesichtigung erhalten Sie auch prompt die Zusage. Doch kurz nach dem Einzug folgt die große Ernüchterung: In der Anfangseuphorie waren Ihnen Straßenlärm und der marode Balkon nicht aufgefallen. Diese Situation kennt so mancher und wünscht sich, er hätte bei der Wohnungsbesichtigung doch nur aufmerksamer hingeschaut. Um diesen Ärger zu vermeiden, gibt es hier nicht nur hilfreiche Tipps, sondern auch eine Checkliste für die Wohnungsbesichtigung zum Download.
Ärger mit dem Vermieter? Da können wir helfen. >>
Suchen Sie sich für die Wohnungsbesichtigung eine kompetente Begleitung
Nicht jeder hat ein routiniertes Auge dafür, wie er bei einer Wohnungsbesichtigung Schwachstellen schnell identifizieren kann. Dennoch gibt es auch für Interessenten mit wenig Erfahrung konkrete Tipps, die bei der Suche nach der Traumwohnung helfen können. Das fängt schon bei den Augen an: vier sehen mehr als zwei. Gehen Sie daher nicht allein zu einem Termin für die Wohnungsbesichtigung.
Rechtsanwalt Ulrich Kelch von der Kanzlei Linten Rechtsanwälte betont: „Lassen Sie sich von einer Person begleiten, der Sie vertrauen und die möglichst Erfahrungen mit der Situation einer Wohnungsbesichtigung gemacht hat. Ein neutraler Begleiter lässt sich zudem nicht so leicht von emotionalen Dingen leiten und kann sich daher leichter einen kritischen Blick bewahren.“
Ruhe und Aufmerksamkeit sind bei einer Wohnungsbesichtigung entscheidende Faktoren. Daher sollten Sie, wenn möglich, einen Einzeltermin vereinbaren. So haben Sie mehr Ruhe und zugleich die ungeteilte Aufmerksamkeit des Maklers oder Vermieters. Ebenfalls wichtig: Lassen Sie sich die Wohnung bei Tageslicht an einem Werktag zeigen. So erhalten Sie sofort einen Eindruck zur Lichtsituation in der Wohnung, mögliche Mängel fallen Ihnen schneller ins Auge. Außerdem bekommen Sie an Werktagen eine gute Einschätzung etwa von den Auswirkungen des Straßenlärms in der Wohnung.
Ein weiterer Tipp: Suchen Sie, wenn möglich, das Gespräch mit den Nachbarn. Einerseits erfahren Sie Näheres zu den Personen im Haus. Andererseits können Sie von Nachbarn, die schon länger in dem Haus wohnen, erfahren, ob es Nachteile gibt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch die nähere Umgebung der Wohnung zu erkunden.
Gehen Sie bei der Wohnungsbesichtigung die harten Fakten durch
Häufig lassen sich Interessenten von ihrem Bauchgefühl leiten und vergessen bei einer Wohnungsbesichtigung nicht selten, sich selbst Fragen zu den harten Fakten zu stellen. Wie ist die Lichtsituation in den einzelnen Zimmern? Reicht die Anzahl der Räume wirklich für die eigenen Bedürfnisse? Gehen Sie erst dann ins Detail: Gibt es ausreichend Steckdosen in der Wohnung, entspricht die Ausstattung des Bads Ihren Vorstellungen, welche Art von Heizung ist vorhanden?
Im Eifer des Gefechts kann es bei einer Wohnungsbesichtigung jedem passieren, dass er eine entscheidende Frage vergisst. Daher ist es sinnvoll, anhand einer Checkliste vorzugehen.
Nach der Wohnungsbesichtigung kommt das Übergabeprotokoll
Haben Sie nach der Wohnungsbesichtigung einen guten Eindruck und unterzeichnen den Mietvertrag, sollten Sie unbedingt auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Kelch erläutert: „Ein Übergabeprotokoll ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient beiden Seiten jedoch im Streitfall bei der Beweisführung.“ Nur so können Sie im Zweifel beweisen, dass bestimmte Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden. Darin sollten jedoch nicht nur Schäden, sondern auch Zählerstände und Schlüsselübergaben dokumentiert werden.
Wohnungsbesichtigung: Lassen Sie den Vermieter herein
Übrigens gilt für Mieter: In der Regel sollten Sie dem Vermieter den Zugang zur Wohnung erlauben, wenn dieser Interessenten für die Nachfolge im Zuge einer Wohnungsbesichtigung herumführen will. Allerdings muss er die Wohnungsbesichtigung rechtzeitig anmelden. Zudem darf die Dauer pro Besichtigungstermin maximal 30 bis 45 Minuten betragen.
„Die Zahl der Wohnungsbesichtigungen sollte vier im Monat nicht überschreiten. Die Termine müssen für die Besuchszeiten, also in der Regel zwischen 9 und 13 beziehungsweise 15 und 19 Uhr vereinbart werden“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Kelch. Verweigert ein Mieter den Zutritt zur Wohnung, obwohl der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer Wohnungsbesichtigung hat, kann sogar eine fristlose Kündigung begründet sein.
Worauf sollten Sie genau achten? Eine Checkliste finden Sie hier: Checkliste Wohnungsbesichtigung
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.