25. Juni 2018, 16:22 Uhr
So geht's richtig Umzug steuerlich absetzen: Wann das möglich ist
Warum auch immer du den Wohnort wechselst: Einen Teil der Kosten für den Umzug kannst du steuerlich absetzen. Gerade bei beruflich bedingten Umzügen kann sich das richtig lohnen.
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Beruflich bedingter Umzug: Werbungskosten geltend machen
Die höchsten Kosten kann geltend machen, wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, und zwar über die Werbungskosten. Damit das Finanzamt den Umzug als jobbedingt anerkennt, muss mindestens einer der folgenden Gründe erfüllt sein:
- Du sparst Zeit: vom neuen Wohnort aus mindestens eine Stunde weniger Fahrtzeit zur Arbeit und zurück. Die Entfernung in Kilometern spielt dabei keine Rolle. Berufstätige Ehepaare können ihre Arbeitswege addieren, solange es kein gemeinsamer Weg zur Arbeit ist.
- Du trittst einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt an oder der alte Arbeitgeber zieht in eine andere Stadt um.
- Du hast im Ausland gelebt und kommst nun für eine neue Stelle zurück nach Deutschland.
- Du sorgst durch den Umzug für bessere Arbeitsbedingungen. Das erkennt das Finanzamt aber nur in Ausnahmen als steuerlich relevanten Grund für einen Umzug an. Beispiel: Ein Arzt zieht näher an das Krankenhaus, um stationär aufgenommene Patienten besser betreuen zu können.
Finanzamt will Rechnungen sehen
Um die allgemeinen Kosten für den Umzug steuerlich absetzen zu können, musst du für die meisten Posten Rechnungen vorlegen. Dann kannst du geltend machen:
- Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen mit 30 Cent pro Kilometer
- Maklergebühren für gemietete Immobilien
- Doppelte Miete für maximal sechs Monate, wenn die alte Wohnung nicht schneller gekündigt werden kann.
- Kosten für den Transport des Hausrats, auch wenn der Umzug von privaten Helfern durchgeführt wird. Die Bezahlung kann zum Beispiel durch Überweisungen belegt werden.
- Kosten für die Reparaturen von Transportschäden
- Kosten für Nachhilfe, wenn Kinder mit umziehen und durch den Schulwechsel Bedarf haben
Umzugskostenpauschale für sonstige Ausgaben
Zusätzlich zu den allgemeinen Umzugskosten kannst du noch die sonstigen Umzugskosten absetzen. Das geht auf zwei Arten:
- auf den Cent genau – mit Rechnungen
- über die sogenannte Umzugskostenpauschale – ohne Quittungen vorlegen zu müssen
Zu den sonstigen Umzugskosten zählen die Ausgaben für:
- Renovierung der alten Wohnung
- Verpflegung und Trinkgelder für Umzugshelfer
- Einbau von Küche, elektrischen Geräten und Lampen durch Fachleute
- Umschreibung des Personalausweises
- Ummeldung des Autos
- Änderung des Telefonanschlusses
Seit dem 1. Juli 2017 beträgt der Pauschalbetrag für Ledige 764 Euro, für Verheiratete und Personen mit Lebenspartner 1.528 Euro. Für jedes Kind oder weitere Person im Haushalt kommen noch einmal 337 Euro hinzu.
Den Umzug kann man allerdings steuerlich nur absetzen, wenn man ihn auch tatsächlich selbst bezahlt und nicht, wenn nicht jemand anderes – zum Beispiel ein neuer Arbeitgeber – die Kosten übernimmt.
Tipp: Bei Vertragsverhandlungen für einen neuen Job lohnt es sich, die Umzugskosten anzusprechen: Der Arbeitgeber kann bei beruflich bedingten Umzügen die gesamten steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei als Betriebsausgaben übernehmen.
Umzug aus privaten Gründen
Einen Umzug aus privaten Gründen kannst du dir nicht über die Werbungskosten vom Finanzamt zurückholen. Ganz leer gehst du aber trotzdem nicht aus: Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen kann man zumindest einen kleinen Teil den Umzugskosten steuerlich absetzen: 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Die Spedition, die man mit dem Transport des Hausrates beauftragt, fällt zum Beispiel darunter. Machst du dagegen alles selbst, kannst du nicht einmal die Miete für den Umzugswagen absetzen.
Ist ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig, beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Behinderung, lassen sich die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen – zumindest, wenn sie einen zumutbaren Betrag überschreiten. Der liegt bei ein bis sieben Prozent des Bruttoeinkommens. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt braucht man dann unbedingt ein ärztliches Attest.
Die Kosten für einen Umzug lassen sich in vielen Fällen zumindest teilweise steuerlich absetzen. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann viele Kosten als Werbungskosten geltend machen. Für private Umzüge sind bestimmte Leistungen über die haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar.
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