Einen Teil der Kosten für den Umzug kann man steuerlich absetzen Andrey Popov, Fotolia

25. Juni 2018, 16:22 Uhr

So geht's richtig Umzug steu­er­lich absetzen: Wann das möglich ist

Warum auch immer du den Wohnort wechselst: Einen Teil der Kosten für den Umzug kannst du steuerlich absetzen. Gerade bei beruflich bedingten Umzügen kann sich das richtig lohnen.

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Beruflich bedingter Umzug: Wer­bungs­kos­ten geltend machen

Die höchsten Kosten kann geltend machen, wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, und zwar über die Werbungskosten. Damit das Finanzamt den Umzug als jobbedingt anerkennt, muss mindestens einer der folgenden Gründe erfüllt sein:

  • Du sparst Zeit: vom neuen Wohnort aus min­des­tens eine Stunde weniger Fahrtzeit zur Arbeit und zurück. Die Ent­fer­nung in Kilo­me­tern spielt dabei keine Rolle. Berufs­tä­ti­ge Ehepaare können ihre Arbeits­we­ge addieren, solange es kein gemein­sa­mer Weg zur Arbeit ist.
  • Du trittst einen neuen Arbeits­platz in einer anderen Stadt an oder der alte Arbeit­ge­ber zieht in eine andere Stadt um.
  • Du hast im Ausland gelebt und kommst nun für eine neue Stelle zurück nach Deutschland.
  • Du sorgst durch den Umzug für bessere Arbeits­be­din­gun­gen. Das erkennt das Finanzamt aber nur in Ausnahmen als steu­er­lich rele­van­ten Grund für einen Umzug an. Beispiel: Ein Arzt zieht näher an das Kran­ken­haus, um stationär auf­ge­nom­me­ne Patienten besser betreuen zu können.

Finanzamt will Rech­nun­gen sehen

Um die allgemeinen Kosten für den Umzug steuerlich absetzen zu können, musst du für die meisten Posten Rechnungen vorlegen. Dann kannst du geltend machen:

  • Fahrten zu Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen mit 30 Cent pro Kilometer
  • Mak­ler­ge­büh­ren für gemietete Immo­bi­li­en
  • Doppelte Miete für maximal sechs Monate, wenn die alte Wohnung nicht schneller gekündigt werden kann.
  • Kosten für den Transport des Hausrats, auch wenn der Umzug von privaten Helfern durch­ge­führt wird. Die Bezahlung kann zum Beispiel durch Über­wei­sun­gen belegt werden.
  • Kosten für die Repa­ra­tu­ren von Transportschäden
  • Kosten für Nachhilfe, wenn Kinder mit umziehen und durch den Schul­wech­sel Bedarf haben

Umzugs­kos­ten­pau­scha­le für sonstige Ausgaben

Zusätzlich zu den allgemeinen Umzugskosten kannst du noch die sonstigen Umzugskosten absetzen. Das geht auf zwei Arten:

  • auf den Cent genau – mit Rechnungen
  • über die soge­nann­te Umzugs­kos­ten­pau­scha­le – ohne Quit­tun­gen vorlegen zu müssen

Zu den sonstigen Umzugskosten zählen die Ausgaben für:

  • Reno­vie­rung der alten Wohnung
  • Ver­pfle­gung und Trink­gel­der für Umzugshelfer
  • Einbau von Küche, elek­tri­schen Geräten und Lampen durch Fachleute
  • Umschrei­bung des Personalausweises
  • Ummeldung des Autos
  • Änderung des Telefonanschlusses

Seit dem 1. Juli 2017 beträgt der Pauschalbetrag für Ledige 764 Euro, für Verheiratete und Personen mit Lebenspartner 1.528 Euro. Für jedes Kind oder weitere Person im Haushalt kommen noch einmal 337 Euro hinzu.

Den Umzug kann man allerdings steuerlich nur absetzen, wenn man ihn auch tatsächlich selbst bezahlt und nicht, wenn nicht jemand anderes – zum Beispiel ein neuer Arbeitgeber – die Kosten übernimmt.

Tipp: Bei Vertragsverhandlungen für einen neuen Job lohnt es sich, die Umzugskosten anzusprechen: Der Arbeitgeber kann bei beruflich bedingten Umzügen die gesamten steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei als Betriebsausgaben übernehmen.

Umzug aus privaten Gründen

Einen Umzug aus privaten Gründen kannst du dir nicht über die Werbungskosten vom Finanzamt zurückholen. Ganz leer gehst du aber trotzdem nicht aus: Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen kann man zumindest einen kleinen Teil den Umzugskosten steuerlich absetzen: 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Die Spedition, die man mit dem Transport des Hausrates beauftragt, fällt zum Beispiel darunter. Machst du dagegen alles selbst, kannst du nicht einmal die Miete für den Umzugswagen absetzen.

Ist ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig, beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Behinderung, lassen sich die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen – zumindest, wenn sie einen zumutbaren Betrag überschreiten. Der liegt bei ein bis sieben Prozent des Bruttoeinkommens. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt braucht man dann unbedingt ein ärztliches Attest.

FAZIT

Die Kosten für einen Umzug lassen sich in vielen Fällen zumindest teilweise steuerlich absetzen. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann viele Kosten als Werbungskosten geltend machen. Für private Umzüge sind bestimmte Leistungen über die haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar.

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