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8. Juni 2023, 17:46 Uhr

Darf ich eigentlich? Woh­nungs­tausch: Was erlaubt ist und was nicht

Wer in eine größere oder kleinere Wohnung ziehen möchte, aber auf dem Wohnungsmarkt keinen Erfolg hat, für den ist vielleicht ein Wohnungstausch die richtige Lösung. Der Tausch auf Zeit oder auch dauerhaft ist bei einer Mietwohnung mit Zustimmung der Vermieter legal und auch bei Eigentumswohnungen möglich. Was du beim Wohnungstausch beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.

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Woh­nungs­tausch: Erlaubt mit Zustim­mung des Vermieters

Internetportale und Plattformen zum Wohnungstausch werden immer beliebter, denn eine passende neue Wohnung auf dem freien Markt zu finden, ist oft nicht einfach. Für den Wohnungstausch gibt es zwar noch keine gesetzlichen Regelungen im Mietrecht, aber das gegenseitige Wechseln der eigenen vier Wände ist erlaubt – vorausgesetzt, alle Beteiligten stimmen zu.

Übrigens: Ein Tausch ohne die Zustimmung der Vermieter ist nicht erlaubt. Wird die Wohnung dennoch getauscht, kann trotz weiterhin regelmäßiger Mietenzahlung die Wohnung im schlimmsten Fall fristlos gekündigt werden.

Gründe für den Wohnungstausch

Das eigene Zuhause kann schnell durch veränderte Lebensumstände zu klein, zu groß oder zu teuer werden – vielleicht hat sich auch der Arbeitsweg verändert und du möchtest nicht mehr so lange pendeln. Besonders in Großstädten kann sich die Wohnungssuche aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes schwierig gestalten. So hast du möglicherweise mit einem Wohnungstausch Glück, schneller etwas Passendes zu finden.

Besonders bei großen Familien müssen in kleineren Wohnungen oft Notlösungen herhalten, wenn die Mieträume nicht für alle Haushaltsmitglieder ausreichen. Zudem ist das Angebot an Sozialwohnungen gering und die Nachfrage sehr groß. Im Gegensatz dazu leben viele Senioren oft auf für sie sehr großem und ungenutztem Wohnraum – ein Wohnungstausch könnte also auch in solchen Situationen hilfreich sein.

Wie der Tausch einer Miet­woh­nung abläuft und was es zu beachten gibt

Der Wohnungstausch einer Mietwohnung kann auf Zeit vereinbart werden oder auch dauerhaft, egal ob in der eigenen Stadt oder woanders. Auch der Tausch eines WG-Zimmers oder ein Wohnungstausch innerhalb eines Mietshauses ist möglich.

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Vor dem Wohnungstausch wird dann jeweils ein neuer Mietvertrag mit den neuen Mietern aufgesetzt. Dieser kann dann auch geänderte Konditionen enthalten – was die Zustimmung aller Parteien unter Umständen erschweren kann, wenn beispielsweise die Miete erhöht werden soll.

Willst du eine Wohnung tauschen, läuft das wie bei einer Neuvermietung ab, bei der der alte Mieter einen Nachmieter vorschlägt. Deshalb solltest du unbedingt mit dem Vermieter Einzelheiten klären – beispielsweise, ob du bei der Übergabe Schönheitsreparaturen erledigen oder sogar renovieren musst. Für deine neue Wohnung kann zusätzlich eine Kaution anfallen.

Da der Wohnungstausch ohne rechtliche Grundlage abläuft, ist es empfehlenswert, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. So können du und dein Tauschpartner sich zu einem späteren Zeitpunkt darauf berufen, falls es im Nachhinein doch einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Auch eigene Immobilien können getauscht werden

Besitzt du eine Eigentumswohnung, kannst du diese ebenfalls mit anderen Interessenten tauschen. Fährst du in den Urlaub, darfst du als Eigentümer den Wohnungstausch nutzen, um dein Zuhause sogar temporär als Ferienwohnung anzubieten. 

Auch ein Haus kann getauscht werden: Dabei wird wie bei einem normalen Kauf oder Verkauf ein neuer Vertrag aufgesetzt und eine eventuelle Kostendifferenz später ausgeglichen.

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